Rat verabschiedet Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
Noch im März wurde die Abstimmung verschoben, da die notwendige qualifizierte Mehrheit zur Verabschiedung des EU-Gesetzes im Ausschuss der Ständigen Vertreter nicht ersichtlich wurde.
Die Verordnung ist die zentrale Initiative zum Schutze der Biodiversität der von der Leyen-Kommission 2019 bis 2024 und hatte bereits zu politischen Kontroversen im EU-Parlament geführt.
Die Mitgliedstaaten müssen hiernach Maßnahmen ergreifen, um Ökosysteme wieder herzustellen.
Zur Umsetzung der Ziele sollen die Mitgliedstaaten nationale Wiederherstellungspläne erstellen. Ein kontinuierliches Monitoring über die Entwicklung der Flächen und die Zustände der Ökosysteme und Arten soll die Umsetzung der Ziele gewährleisten.
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