Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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30.05.2024

Recht auf Reparatur: Rat nimmt finalen Text an

Der Rat hat am 30. Mai den finalen Text zur Richtlinie über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren ("Recht auf Reparatur") final verabschiedet.

Die Verabschiedung der Richtlinie ist eine der letzten Formalien im Gesetzgebungsprozess.

Die handwerksrelevanten Punkte bleiben bestehen:

  • weiterhin Wahlrecht zwischen Reparatur und Ersatzlieferung während der Gewährleistung
  • Verlängerung der Gewährleistungsfrist im Reparaturfall um ein weiteres Jahr
  • neuer Reparaturanspruch gegen Hersteller nach Ablauf der Gewährleistung für bestimmte Produkte, z. B. Waschmaschinen, Staubsauger und sogar Smartphones
  • freiwilliges europäische Formular für Reparaturinformationen
  • verbesserter Zugang zu Ersatzteilen, Werkzeugen und Reparaturinformationen zu angemessenen Preisen
  • europäische Online-Plattform mit Reparaturangeboten pro Mitgliedstaat
  • zwingende Unterstützungsmaßnahme durch die Mitgliedstaaten, z. B. Reparaturgutscheine und/oder -fonds, Informationskampagnen und/oder Reparaturkurse oder auch Steuererleichterungen

20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt tritt die Richtlinie in Kraft. Danach haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Zum finalen Text

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