Trilog: Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel
Der Rat und das EU-Parlament haben am 19. September eine politische Einigung im Trilogverfahren zur Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherrechte für den ökologischen Wandel erzielt.
Es geht um die Anpassung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und die Verbraucherrechte-Richtlinie (2005/29/EG und 2011/83/EU), um Verbraucher vor irreführenden Praktiken zu schützen und ihnen zu helfen, bessere Kaufentscheidungen zu treffen.
Kernelemente der Einigung:
- Allgemeine Umweltaussagen und andere irreführende Marketingtricks werden verboten:
- Dies betrifft v.a. generische umweltbezogene Angaben, wie z. B. "umweltfreundlich", "natürlich", "biologisch abbaubar", "klimaneutral" oder "öko", ohne entsprechenden Nachweis.
- Außerdem werden unlautere Behauptungen bezüglich der Kompensation von Treibhausgasemissionen, die auf nicht überprüften Ausgleichsprogrammen beruhen, verboten.
- Zudem dürfen Waren nicht mehr als reparaturfähig dargestellt werden, obwohl sie es nicht sind.
- Die Händler haften nur für fehlende oder falsche Informationen, wenn ihnen die Informationen vorliegen. Das war eine Forderung des Handwerks.
Die vorläufige Einigung muss noch von Rat und EU-Parlament förmlich angenommen werden.
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