Trilogeinigung EU-Bodenschutzrichtlinie
Mithilfe einheitlicher Bodendeskriptoren und Bodengesundheitsklassen sollen die Mitgliedstaaten ihre Böden künftig überwachen und bewerten. Unverbindliche Zielwerte sollen angestrebt werden. Bei Erreichung operativer Auslösewerte sollen Böden saniert werden.
Im Rahmen von Flächenkonkurrenzen ist wichtig, dass die neue Richtlinie Grundsätze zur Minderung des Flächenverbrauchs enthalten und deshalb die Bodenversiegelung und den Bodenabtrag verringern wird. Diese Grundsätze müssen von den Mitgliedstaaten bei der nationalen Raumplanung auch in den Bereichen Wohnungsbau, Bergbau, nachhaltige Landwirtschaft und Energiewende berücksichtigt werden.
Das EU-Gesetz muss von Rat und Parlament förmlich verabschiedet werden. Dann kann die Richtlinie ausgefertigt und veröffentlicht werden und in Kraft treten. Der geeinte Text ist noch nicht verfügbar.
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