Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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31.10.2024

UK und EU verstärken Zusammenarbeit in Wettbewerbsangelegenheiten

Am 29. Oktober haben sich die Europäische Kommission und das Vereinigte Königreich auf ein Zusatzabkommen zum Kooperationsabkommen mit Blick auf eine engere Zusammenarbeit in Wettbewerbsangelegenheiten geeinigt.

Auf Grundlage des künftigen Abkommens können die EU-Kommission, die nationalen Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten, die das EU-Wettbewerbsrecht durchsetzen, und die Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde des Vereinigten Königreichs bei wettbewerbsrechtlichen Untersuchungen direkt zusammenarbeiten.

Im Abkommen wird festgelegt, dass sich die Behörden gegenseitig über wichtige Kartell- und Fusionskontrolluntersuchungen informieren. Wenn erforderlich, können Untersuchungen zwischen den Behörden der einzelnen Rechtsräume koordiniert werden.

Das Abkommen tritt in Kraft, sobald die Ratifizierungsverfahren auf beiden Seiten abgeschlossen sind. Es ist ein konkretes Ergebnis der Bemühungen der Labour-Regierung unter Premierminister Keir Starmer um eine Verbesserung der Beziehungen mit der Europäischen Union. Eine engere Kooperation wird auch in den Bereichen Sicherheits- und Umweltpolitik angestrebt.

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