Vereinfachte Gesetze: EU-Kommission legt erstes Omnibus-Paket vor
Das Paket soll Bürokratie abbauen und hat seinen Fokus auf Nachhaltigkeit. Das erste Omnibus-Paket betrifft die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), das europäische Lieferkettengesetz (CS3D), die grüne Taxonomie und den CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM).
CSRD
Die Vorschläge der Kommission zu CSRD enthalten viele zentrale Forderungen des ZDH, darunter die Angleichung der Schwellenwerte für berichtspflichtige Unternehmen an die CS3D (> 1.000 Mitarbeiter und Umsatz von > 50 Mio. Euro / eine Bilanz von > 25 Mio. Euro).
CSDDD
Bezüglich der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette schlägt die EU-Kommission ebenfalls handwerksrelevante Änderungen vor. Im Wesentlichen werden die Pflichten auf die Ebene des direkten Geschäftspartners beschränkt und eine zivilrechtliche Haftung, die über die nationalen Vorschriften hinausgeht, gestrichen.
Taxonomie
Bezüglich der Taxonomie werden Vereinfachungen sowie eine Verkleinerung des Kreises der verpflichteten Unternehmen angekündigt sowie die Herausnahme von KMU aus der Green Asset Ratio (GAR).
CBAM
Die relevanteste Änderung beim CBAM ist, dass kleine Importeure von CBAM-Verpflichtungen ausgenommen werden. Ein neuer kumulativer jährlicher CBAM-Schwellenwert von 50 Tonnen pro Importeur soll bewirken, dass die CBAM-Verpflichtungen für etwa 182.000 oder 90 Prozent der Importeure (hauptsächlich KMU) entfallen, während immer noch über 99 Prozent der Emissionen in den Geltungsbereich fallen.
Im regulären Gesetzgebungsverfahren müssen Rat und Parlament ihre Positionen erarbeiten, um anschließend den Trilog zu beginnen. Die Kommission hofft auf eine Einigung im Laufe des Jahres.
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