Green Deal: Das Handwerk als starker Partner
Der Europäische Grüne Deal (Green Deal)
Alle EU-Mitgliedstaaten sind im Jahr 2016 dem UN-Klimaschutzabkommen von Paris beigetreten. Auf internationaler Ebene haben sich Vertragsparteien zur Begrenzung der Erderwärmung auf 2°C über dem vorindustriellen Niveau verpflichtet. Die Begrenzung auf 1,5 °C wollen die Parteien des Abkommens anstreben.
Im Dezember 2019 veröffentlichte die Europäische Kommission zur Einhaltung der internationalen Verpflichtungen einen EU-weiten, strategischen Rahmen für eine klimaneutrale, ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Wirtschaft, "Der Europäische Grüne Deal". Zur Zielerreichung wurden acht Handlungsfelder identifiziert und mit verbindlichen legislativen Maßnahmen hinterlegt. Zur Umsetzung des Klimaziels für 2030 dient maßgeblich das Gesetzespaket "Fit for 55". Diese Gesetze sind weitgehend bereits gültig oder deren Verabschiedung steht kurz bevor.
Handlungsfelder:
Klimaziele und -gesetzgebung EnergieKreislaufwirtschaftBauen und Sanieren MobilitätLebensmittelBiodiversitätNull-Schadstoff-Ziel
Handlungsfeld 1: Klimaziele und -gesetzgebung
Die EU will bis 2050 klimaneutral sein. Zwischenziele sind zur Erreichung bis 2030 und bis 2040 vorgesehen. Legislative Maßnahmen sollen die Erreichung dieser Ziele sicherstellen.
Handlungsfeld 2: Energie
Das Gesetzespaket zur Umsetzung des Klimaziels bis 2030 ("Fit-for-55") adressiert auch den Energiesektor mit wesentlichen Initiativen. Energieeffizienz, Erneuerbare Energien sowie der EU-Strombinnenmarkt sind wichtige Regelungsbereiche.
Handlungsfeld 3: Kreislaufwirtschaft
Auch mit dem EU-Aktionsplan für eine Kreislaufwirtschaft (März 2020) wurde ein Paket an Gesetzesinitiativen angekündigt, das zur Klimaneutralität beitragen sowie wirtschaftliche Entwicklung von der Nutzung natürlicher Ressourcen entkoppeln soll.
Handlungsfeld 4: Bauen und Sanieren
Mehr als ein Drittel aller Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union entfallen auf den Gebäudesektor. Im Jahr 2026 müssen die Mitgliedstaaten die neue EU-Gesetzgebung zur Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz umgesetzt haben.
Handlungsfeld 5: Mobilität
Im Jahr 2019 trug der Verkehrssektor ca. ein Viertel zu den EU-weiten CO2-Emissionen bei, hiervon der Straßenverkehr zu 71,7 Prozent. Durch EU-Gesetze im Verkehrssektor sollen Emissionen sinken.
Handlungsfeld 6: Lebensmittel
Die EU hat sich zum Ziel gesetzt Lebensmittelabfälle zu verringern. Ein wesentlicher Eckpfeiler ist hierbei die Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie.
Handlungsfeld 7: Biodiversität
Im Handlungsfeld Biodiversität will die EU mit neuen Vorschriften Ökosysteme wiederherstellen und somit zum Naturschutz beitragen.
Handlungsfeld 8: Null-Schadstoff-Ziel
Nullschadstoffziel heißt auch Chemikalienpolitik, was bedeutet, dass Schadstoffe aus Produkten entfernt werde sollen, damit Kreislaufwirtschaft stattfinden kann. Luftschadstoffe werden EU-weit durch Richtlinien unter anderem mithilfe von Grenzwerten geregelt.
Leitlinien zum Meistern der Energiewende
Damit das Handwerk sein ganzes Potenzial entfalten kann, braucht es wettbewerbsfähige, mittelstandsgerechte Rahmenbedingungen und ein gesellschaftliches Umdenken. Hierfür ist zuvorderst ein energiepolitisches Gesamtkonzept zu erarbeiten.