Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen

Das Programm "Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen" unterstützt Betriebe bei der Bewerbersuche und der Integration von ausländischen Fachkräften und Geflüchteten.
Angehende Handwerkerinnen und Handswerker versammeln sich um einen Werktisch in einer Fahrradwerkstatt.

Das Förderprogramm

Der demografische Wandel und tiefgreifende Transformationsprozesse verändern den Arbeitsmarkt und erhöhen den Bedarf an qualifizierten Fachkräften und Nachwuchs im Handwerk. Die „Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen“ ist ein modulares Förderprogramm des Bundes, das interessierte Betriebe bei der Bewerbersuche unterstützt. Ziel ist es, Jugendliche aus dem Inland und dem Ausland sowie Menschen mit Fluchthintergrund für die duale Ausbildung zu gewinnen oder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Beraterinnen und Berater arbeiten zielgenau an der Suche, Auswahl und Besetzung offener Ausbildungsplätze. Speziell geschulte Beraterinnen und Berater, sog. Willkommenslotsen ergänzen das Angebot um Integrationsleistungen. Gefördert werden Beraterinnen und Berater, die bei teilnehmenden Organisationen (Kammern und Wirtschaftsorganisationen) für das Programm angestellt werden. Im gesamten Bundesgebiet sind derzeit rund 200 beratende Personen unterwegs und bieten interessierten Unternehmen die kostenfreie Unterstützung an.

Programme zusammengeführt

Die beiden Programme "Passgenaue Besetzung" und "Willkommenslotsen", die bis 2023 in eigenständigen Förderrichtlinien geregelt waren, sind seit 2024 in einer gemeinsamen Richtlinie zusammengeführt. Die Passgenauen Besetzerinnen und Besetzer gibt es in abgewandelter Form bereits seit 2007 und die Willkommenslotsinnen und -lotsen seit 2016. Der Zusammenschluss bietet eine gute Möglichkeit, die Unternehmen in Deutschland bei der Sicherung des Fachkräftebedarf zu unterstützen, zumal die bürokratischen Anforderungen spürbar reduziert wurden.

Informationen zum Programm

  • Aktuelle Übersicht der Passgenauen Besetzung und Willkommmenslotsen

Antrag jetzt stellen!

Organisationen, die für das Förderprogramm "Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen" Beraterinnen und Berater einsetzen möchten, können bis 30.09.2024 über den ZDH einen Förderantrag stellen. Die Förderung gilt zunächst für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025.
Die Antragsunterlagen finden Sie unten.

Antragsunterlagen

  • Projektantrag 2025 Formular
  • Projektantrag Anlage Finanzierungsplan
  • Ausfüllhilfe zum Antragsformular
  • Richtlinie Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen
  • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
  • Förderfähige Tätigkeiten Modul Passgenaue Besetzung
  • Förderfähige Tätigkeiten Modul Willkommenslotsen
  • Anforderungsprofil einzusetzendes Personal

Informationen zur Antragstellung

Zielgruppen

Die Förderrichtlinie sieht eine Unterteilung der zuvor eigenständigen Förderprogramme „Passgenaue Besetzung“ und „Willkommenslotsen“ in zwei Modulen vor und unterscheidet sich vor allem hinsichtlich der Personenkreise.

Modul 1: "Passgenaue Besetzung" fördert die Aktivitäten im Hinblick auf individuelle Beratungsleistungen und Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen, um Ausbildungsplätze passgenau mit Jugendlichen aus dem Inland zu besetzen. Auch vorbereitende Maßnahmen für den Beginn einer Ausbildung, wie Einstiegsqualifizierungen (EQ) und Praktika, werden als Tätigkeiten gefördert. Eine ausführliche Beschreibung des Tätigkeitsprofils finden Sie in der Richtlinie unter Punkt 2.1 sowie in der jeweils aktuell gültigen Tätigkeitsbeschreibung.

Modul 2: "Willkommenslotsen" fördert Informationsmaßnahmen und individuelle Beratungsleistungen sowie weitere Maßnahmen, die Unternehmen bei der betrieblichen Integration von Geflüchteten sowie bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Ausland (EU- und Drittstaaten) unterstützen. Eine ausführliche Beschreibung des Tätigkeitsprofils finden Sie in der Richtlinie unter Punkt 2.2 sowie in der jeweils aktuell gültigen Tätigkeitsbeschreibung.

Mit der Antragstellung muss der Antragsteller angeben, wie die geplante Tätigkeit einem Modul zuzuordnen ist. Es besteht die Möglichkeit, dass Personen im Programm eingesetzt werden, die ausschließlich das Modul "Passgenaue Besetzung" oder ausschließlich das Modul "Willkommenslotsen" ausüben. Es ist aber auch möglich, dass eine Person mit ihrem Schwerpunkt im Modul "Passgenaue Besetzung" auch im Modul "Willkommenslotsen" tätig werden kann und andersherum. Bei der prozentualen Zuordnung der Module beträgt die persönliche Arbeitszeit 100% und eine Aufteilung ist nur in 10%-Schritten möglich. Eine 50/50 Gewichtung ist in dieser Förderrichtlinie jedoch nicht vorgesehen. Es muss ein Schwerpunkt der Tätigkeit gewählt werden. Eine Anpassung der Gewichtung ist in begründeten Fällen in Absprache mit der Leitstelle einmal pro Jahr möglich.

Förderbedingungen

Antragsberechtigt sind Kammerorganisationen sowie andere Organisationen der Wirtschaft, die gemeinnützig tätig oder von der Körperschaftssteuer freigestellt sind. Deren Zweck muss unter anderem auf die Stärkung/Unterstützung des dualen Ausbildungssystems gerichtet sein, wie zum Beispiel bei den Bildungswerken der Wirtschaft, die von Verbänden getragen werden. Die Gemeinnützigkeit bzw. Freistellung ist durch eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes zu belegen. Die Stärkung/Unterstützung des dualen Ausbildungssystems ist auf Nachfrage durch geeignete Unterlagen (Satzung, Gesellschaftsvertrag) nachzuweisen, gegebenenfalls anhand der tatsächlichen Geschäftsführung (siehe beigefügte Richtlinie).

Förderkonditionen und vereinfachtes Verfahren

Förderfähig sind die zur bedarfsgerechten Durchführung notwendigen projektbezogenen Personalausgaben (= Arbeitgeber-Brutto) bis zu einer Höhe, die grundsätzlich die Entgeltgruppe TVöD 10 nicht übersteigen darf und den Regularien des TVÖD entsprechen, eine Sachausgabenpauschale in Höhe von 7,7 Prozent der förderfähigen Personalausgaben sowie erforderliche Reisekosten auf der Basis des Bundesreisekostengesetzes.

Gefördert werden maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Antragsteller hat eine Eigenbeteiligung von mindestens 40 Prozent zu erbringen.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die vom Antragsteller eingesetzten Personen ausschließlich für das Programm tätig sind. Der Mindeststellenanteil beträgt 50 Prozent einer Vollzeitstelle.

Eine Stellenabgrenzung zu anderen Tätigkeiten ist nicht möglich.

Damit die Anträge vollständig ausgefüllt werden und somit die Antragsbearbeitungszeit verkürzt werden kann, bitten wir um Beachtung der Ausfüllhilfe. Die Programmbeschreibung Ihres Antrages sollte ein Volumen von 5 Seiten nicht überschreiten.

Weitere Hinweise

Auf der Homepage des NETZWERKs Unternehmen integrieren Flüchtlinge (NUiF) ist eine deutschlandweite interaktive Karte mit den Standorten der Willkommenslotsen dargestellt. Finden Sie hier den Willkommenslotsen in Ihrer Nähe!

Grundsätzliche Informationen sowie eine Liste der bundesweiten Ansprechpartner finden Sie nachfolgend auf dieser Homepage oder auf der Internetseite des BMWK www.bmwk.de unter dem Schlagwort: Passgenaue Besetzung bzw. Willkommenslotsen.

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Kontakte

Bei förderpolitischen Fragestellungen:

Kontakt im BMWK:

Petra Campanelli                                                         
0228 99 615 4868                                                         
E-Mail schreiben

Maria Hagenkötter
0228 99 615 4716
E-Mail schreiben

Bei Fragen zu Adminstration des Programms, insbesondere bei zuwendungsrechtlichen Fragestellungen:

Kontakt BAFA:

Gordon Lewkowicz
06196 908 2961
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