Abgrenzung Industrie und Handwerk
Für alle Gewerbetreibenden in Deutschland besteht die gesetzliche Mitgliedschaft in der örtlichen Industrie- und Handelskammer. Ausgenommen davon sind die Betriebe, die ein Handwerk selbständig betreiben.
Die Zuordnung eines Betriebs zur Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer ist in der Regel eindeutig. In Zweifelsfällen nehmen die örtlich zuständigen Kammern gemeinsam eine Abgrenzung vor. Wenn möglich, wird im betreffenden Unternehmen eine Betriebsbesichtigung durchgeführt. Zur Unterstützung der Kammern vor Ort gibt der Deutsche Handwerkskammertag gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag den Abgrenzungsleitfaden "Gewerbe von A bis Z" heraus. Ergänzend dazu wurde die Handreichung zu den Abgrenzungskriterien entwickelt.