Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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EU/EWR-Handwerk-Verordnung

Die EU/EWR-Handwerk-Verordnung regelt die Anerkennung im EU/EWR-Ausland erworbener Berufsqualifikationen, um einen Zugang zu zulassungspflichtigen Handwerken zu ermöglichen und damit die Mobilität im Binnenmarkt zu gewährleisten.

Durch die bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umzusetzende Richtlinie 2013/55/EU wurde die Richtlinie 2005/36/EG zur Anerkennung von Berufsqualifikationen geändert. In Umsetzung der Vorgaben der Änderungsrichtlinie hat das Bundeswirtschaftsministerium auf Basis der bestehenden Verordnungsermächtigung des § 9 HwO die EU/EWR-Handwerk-Verordnung (EU/EWR HwV) angepasst. Die vorliegende Broschüre, die zusammen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erstellt wurde, gibt einen Überblick über das Anerkennungsrecht auf Grundlage der geänderten Anerkennungsrichtlinie. In einem ersten Teil werden dabei zentrale Fragestellungen beantwortet. Zudem werden der Text der aktuellen EU/EWR HwV sowie die Verordnungsbegründung wiedergegeben.

EU/EWR-Handwerks-Verordnung

  • August 2016: Broschüre zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Handwerk auf Grundlage der neuen EU/EWR-Handwerk-Verordnung
     
  • März 2016: Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt