Wechsel von sv.net zum SV-Meldeportal
Arbeitgeber, die kein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm einsetzen, müssen Meldungen, Beitragsnachweise, Entgeltbescheinigungen etc. mittels systemgeprüfter maschineller Ausfüllhilfen an die Einzugsstellen übermitteln. Dafür wurde vor längerer Zeit die Ausfüllhilfe sv.net ("Sozialversicherung im Internet") von den Krankenkassen zusammen mit der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) entwickelt und ist seitdem auch für Handwerksbetriebe nutzbar.
Sv.net wurde nun durch das neue SV-Meldeportal ersetzt. Dies ist eine komplette Neu-Entwicklung und eine reine Webanwendung, die ausschließlich mit einem Browser ausgeführt wird.
Zum 29. Februar 2024 sollte die Ausfüllhilfe sv.net endgültig abgeschaltet und das neue
SV-Meldeportal ersetzt werden. Um für die Nutzer von sv.net einen geordneten Übergang auf das SV-Meldeportal zu ermöglichen, haben die Träger der sv.net-Anwendung beschlossen, dass die Anwendung nicht wie geplant am 29. Februar 2024 abgeschaltet wird, sondern bis zum 30. Juni 2024 weiter genutzt werden konnte.
Alle sollten sich nun schnell für das SV-Meldeportal registrieren.
- sv.net wurde endgültig abgeschaltet.
- Die Rückmeldungen der Krankenkassen und Sozialversicherungsträger können nur noch mittels dem SV-Meldeportal abgerufen werden.
- Für die Registrierung zur Nutzung des SV-Meldeportals sind einige Tage Bearbeitungszeit einzuplanen.
- Die Fristen zur Abgabe von Beitragsnachweisen und Meldungen sind bekannt. A1-Bescheinigungen und eAU-Meldungen sollten tagesaktuell abgerufen werden.
Aktuelle Informationen
Die Webpräsenz https://sv-meldeportal.de bietet umfassende Informationen zur Nutzung des
SV-Meldeportals an. Video-Anleitungen, Dokumentationen und ein Fragen & Antworten-Katalog erleichtern den Umstieg.