Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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07.12.2023

Neuregelung der telefonischen Krankschreibung

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 7. Dezember 2023 beschlossen, dass sich Patientinnen und Patienten ab diesem Tag wieder nach telefonischer Anamnese von ihrer Arztpraxis für bis zu 5 Kalendertage krankschreiben lassen können.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 7. Dezember 2023 beschlossen, dass sich Patientinnen und Patienten ab diesem Tag wieder nach telefonischer Anamnese von ihrer Arztpraxis für bis zu 5 Kalendertage krankschreiben lassen können. Diese Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung ist aber eingeschränkt:

  • Sie gilt nur, wenn keine Videosprechstunde möglich ist.
  • Die Patientin oder der Patient muss in der jeweiligen Arztpraxis bereits bekannt sein.
  • Zudem darf keine schwere Symptomatik vorliegen, denn in diesem Fall müsste die Erkrankung durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung abgeklärt werden.

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