Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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01.07.2023

Reform der Pflegeversicherung geht in die falsche Richtung

Am 1. Juli 2023 ist das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) in Kraft getreten. Leider waren damit massive Beitragssatzanhebungen verbunden.

Am 1. Juli 2023 ist das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) in Kraft getreten. Leider waren damit massive Beitragssatzanhebungen für die Beitragszahler (Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung um 0,35 Prozent) verbunden.

Kritisch sehen wir auch die beschlossene Erhöhung und Staffelung des Kinderlosenzuschlags (Erhöhung um 0,25 Prozentpunkte auf 0,6 Prozent, Entlastung für Versicherte mit Kindern ab dem zweiten bis zum fünften Kind um je 0,15 Beitragssatzpunkte) zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils vom 7. April 2022 zur Berücksichtigung des Erziehungsaufwands von Eltern im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung.

Der ZDH bewertet weiterhin kritisch, dass notwendige Maßnahmen zur Steuerfinanzierung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben - z.B. der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige -, die die gesetzliche Pflegeversicherung finanziell entlasten würden,  nicht umgesetzt wurden.

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