Mutterschutz für Unternehmerinnen
Mutterschutzregelungen für Unternehmerinnen verbessern
Handlungsbedarf sieht der ZDH derzeit unter anderem bei der sozialen Absicherung von schwangeren Selbstständigen, denn diese ist unzureichend. Unternehmerinnen können sich nach der Geburt eines Kindes in der Regel keine längere Auszeit leisten und müssen eine Vertretung selbst organisieren. Noch schwieriger wird die Situation, wenn schon während der Schwangerschaft Tätigkeiten wie langes Stehen als Friseurin, der Umgang mit Chemikalien (z.B. im Bereich Gebäudereinigung), körperlich schwere Arbeiten oder Belastungen durch Staub und Lärm wegen des gesundheitlichen Risikos nicht mehr möglich sind. Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz gelten in solchen Fällen zwar nur für abhängig beschäftigte Arbeitnehmerinnen, aber sinnvollerweise wenden Unternehmerinnen diese Vorschriften auch an, um sich und das ungeborene Kind zu schützen. Bei einem längeren Arbeitsausfall ist die Schwangerschaft dann tatsächlich mit erheblichen unternehmerischen Risiken verbunden.
Wenn man möchte, dass sich mehr Frauen selbstständig machen bzw. einen Betrieb übernehmen, darf eine Schwangerschaft der Betriebsinhaberin keine existenzielle Bedrohung für sie bzw. den Betrieb darstellen.
Der ZDH hat am 18. September 2023 an einer Anhörung im BT-Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema Muttesrschutz von Selbstständigen teilgenommen und in einer Stellungnahme deutlich gemacht, welche Reformen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen notwendig sind.
Der ZDH ist Partner des vom BMWK initiierten Aktionsplans "Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand". Zur besseren Information der Unternehmerinnen finden Sie hier eine Übersicht über die sozialen Absicherungsmöglickeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft.