Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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02.05.2024

BMF veröffentlicht Anpassungen der GoBD

BMF (11.03.24): Geänderte Grundsätze zur Führung/Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen etc. in elektronischer Form & Datenzugriff (GoBD) veröffentlicht.

Hintergrund:

Insbesondere aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts hat sich an verschiedenen Stellen Änderungsbedarf bei den GoBD ergeben.

Die Neuerungen in den GoBD betreffen neben Anpassungen von Begrifflichkeiten daher im Kern Anpassungen aufgrund der gesetzlichen Änderungen in §§ 146, 146a, 147 und 158 AO.

Ferner wurden die Anlage „Ergänzende Informationen zur Datenüberlassung“ überarbeitet. Diese umfasst grundsätzliche Informationen zum „IDEA Standard“, der Digitalen Lohnsteuerschnittstelle (DLS) und Exporten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen, die in den Anwendungsbereich des § 146a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 AO i. V. m. § 1 Kassensicherungsverordnung fallen. Zudem wurde der Positivkatalog für unterstützte Dateiformate der Prüfsoftware aktualisiert sowie ein entsprechender Negativkatalog für nicht mehr unterstützte Dateiformate aufgenommen.

Das Schreiben steht auf der Internetseite des BMF zum Download bereit.