Bundeshaushalt zwischen Schuldenbremse und Zukunftsinvestitionen
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 15. November 2023 (2 BvF 1/22), in dem es das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt hat, die Ampel vor ernste Herausforderungen gestellt.
Bereits im Koalitionsvertrag war erkennbar, dass die Pläne der Koalitionäre nur schwer in Einklang zu bringen waren. Insbesondere die Vision von Bündnis 90/Die Grünen, Deutschland in kurzer Zeit klimaneutral umzubauen, erfordert neben hohen öffentlichen Investitionen auch die Subventionierung der erforderlichen privaten Investitionen. Dies reibt sich naturgemäß mit den liberalen Vorstellungen der FDP, die auf die Einhaltung der Schuldenbremse setzt und mindestens Steuerhöhungen zutreffend ausschließt. Und auch der von der SPD verfolgte Ausbau des Sozialstaats erfordert hohe finanzielle Mittel der öffentlichen Hand.
Um diesen unterschiedlichen Wünschen Rechnung zu tragen, wurde im Koalitionsvertrag und im Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz eine "unkonventionelle Finanzierungsoption" versucht, um dennötigen haushalterischen Spielraum zu schaffen. Dem hat das Bundesverfassungsgericht nun eine Absage erteilt. Kurzfristig muss durch einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 eine sichere Rechtsgrundlage geschaffen werden, um so die Erfüllung aller eingegangenen Verpflichtungen und verbindlich zugesagter Hilfen zu gewährleisten. Die zusätzlich benötigten Kreditermächtigungen müssen mit einem Notlagenbeschluss nach Artikel 115 GG verbunden werden und so die Schuldenbremse ein weiteres Jahr "ausgesetzt" werden.
Aber wie geht es in 2024 weiter?
Wichtige und dringend notwendige Investitionsimpulse sollte das Wachstumschancengesetz bringen, das durch den Bundesrat in den Vermittlungsausschuss geschickt wurde und dessen Schicksal derzeit ebenfalls unklar ist.
Deutschland ist ein Hochsteuerland – insbesondere die Unternehmensteuern gehören im weltweiten Vergleich zu den höchsten. Weitere Belastungen sind strikt abzulehnen.
Schon mehren sich die Stimmen, die Schuldenbremse weiter auszusetzen oder gar aus dem Grundgesetz zu streichen. Aus Sicht des Handwerks gilt: Erstmal einmal die Ausgaben überprüfen, bevor über die Schuldenbremse diskutiert wird.
Wir sollten den Fokus auf Zukunftsinvestitionen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts legen. Bei den anstehenden Haushaltsplanungen muss der Verbesserung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und der Finanzierung von Zukunfts- und Modernisierungsinvestitionen unbedingter Vorrang eingeräumt werden. Es gilt die alte Regel: Es kann nur verteilt werden, was zuvor verdient wurde. Nur so lässt sich der Sozialstaat nachhaltig finanzieren.
Zudem brauchen die Handwerksbetriebe Klarheit und Verlässlichkeit für ihre Personal- und Investitionsplanungen. Bei aller Sorgfalt im Detail: Die Ampel ist aufgerufen, schnell die Weichen für ein zukunftsfähiges Land zu stellen.
Ihr ZDH-Steuerteam