Vereinfachung lohnsteuerlicher Regelungen dringend erforderlich
Die Regierungskoalition versucht derweil mit verschiedenen Regelungen die Erwerbstätigkeit (wieder) attraktiver zu gestalten und entwickelt auch neue Ansätze wie beispielsweise ein Mobilitätsbudget oder Zuschläge für Überstunden.
Wenn auch diese Ansätze völlig richtig sind, scheint dabei aus dem Blick geraten zu sein, dass Pauschalierungsmöglichkeiten, steuerfreie Zuschläge oder andere freiwillige Arbeitgeberleistungen wie zum Beispiel die Gesundheitsförderung zu erheblichem administrativem Aufwand bei den Arbeitgebern führt und das Bündel an Maßnahmen sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zunehmend unüberschaubar wird. Zudem unterliegen diese Leistungen regelmäßig nicht der Sozialversicherungspflicht, so dass sie für die spätere Rente nicht berücksichtigt werden, was für viele Arbeitnehmer auf lange Sicht erhebliche Einbußen bei der Altersrente nach sich ziehen kann. Ferner sollte auch die Finanzierung der bereits jetzt unter Druck stehenden Sozialversicherungsträger mitgedacht werden.
Der Gesetzgeber wäre daher gut beraten, die Komplexität der Lohnsteuer mit ihren vielen Möglichkeiten von Privilegierungen bestimmter (zusätzlicher) Leistungen der Arbeitgeber zu entschlacken. Gleichzeitig könnte man die Arbeitnehmer entlasten, indem der sogenannte Mittelstandsbauch abgeflacht wird. Denn der Steilwand-Anstieg im unteren Bereich des Tarifverlaufs führt dazu, dass Einkommenszuwächse bei niedrigen und mittleren Einkommen einem höheren Anstieg der Steuerbelastung unterliegen als höhere Einkommen. Um dies zu korrigieren, sollten der Tarifverlauf abgeflacht und die Tarifeckwerte am Ende der jeweiligen Progressionszone angehoben werden.
Denn nur so lassen sich wirksam, übersichtlich und ohne Nachteile für die Altersrente steuerliche Entlastungen bei den Beschäftigten erreichen.
Ihr ZDH-Steuerteam