Rechtssprechung zur Einschränkung des 90 %-Einstiegstests
Hintergrund
Die Finanzverwaltung hat sich mit dem gleichlautenden Ländererlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19. Juni 2024 (Az. S 3812b) der Auffassung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 13.09.2023, II R 49/21) angeschlossen, dass der 90 %-Test dahingehend verfassungskonform auszulegen ist, dass bei Handelsunternehmen, deren "Hauptzweck" einer operativen Tätigkeit dient, die vorhandenen Finanzmittel vor Anwendung des 90 % -Tests mit den vorhandenen Schulden zu verrechnen sind.
Diese Entscheidung stieß zwar verbreitet auf Zustimmung, allerdings ließ sie einige Fragen offen. Insbesondere war unklar, was der BFH unter "Handelsunternehmen" verstanden wissen wollte und welche Anforderungen im Einzelnen an den "Hauptzwecktest" zu stellen sind.
Nun hat auch die Finanzverwaltung in einem für die Steuerpflichtigen erfreulichen Umfang Stellung zu dem Urteil bezogen und einen gleichlautenden Ländererlass veröffentlicht. Dieser folgt nicht nur der in dem Urteil dargestellten Auffassung des BFH, sondern erweitert den Anwendungsbereich der dort gefundenen Grundsätze deutlich.
Es wird festgestellt, dass die Grundsätze des Urteils nicht nur für Anteile an Kapitalgesellschaften gelten, sondern auch auf alle übrigen Rechtsformen des begünstigungsfähigen Vermögens gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 1 und 2 ErbStG anwendbar sind. Es sind somit auch Einzelunternehmen, Anteile an Personengesellschaften und inländische Wirtschaftsteile des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens erfasst.
Nach dem Wortlaut des Erlasses ist es weiterhin erforderlich, dass das begünstigungsfähige Vermögen des Betriebs oder der nachgeordneten Gesellschaften nach seinem Hauptzweck einer Tätigkeit gemäß §§ 13 Abs. 1, 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG dient. Diese Grundsätze sind ausdrücklich nicht nur auf „typische Handelsunternehmen“ beschränkt, sondern auch in weiteren Branchen sowohl bei der Erbschaft- als auch bei der Schenkungsteuer anwendbar. Lediglich vermögensverwaltende Unternehmen sind nicht erfasst.