Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Gewerbesteuer

Der Gewinn aus Gewerbebetrieb unterliegt neben der Einkommensteuer für Personenunternehmen und der Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften zusätzlich der Gewerbesteuer.
Ein Kugelschreiber liegt auf einem Gewerbesteuererklärungsformular.

Der Gewinn aus Gewerbebetrieb unterliegt neben der Einkommensteuer für Personenunternehmen und der Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften zusätzlich der Gewerbesteuer. Diese wird bei Personenunternehmen mit der Faktor 3,8 auf die Einkommensteuer angerechnet. Damit wird sie im Bereich der Personenunternehmen weitestgehend nivelliert und bleibt eine Restbelastung dort, wo der kommunale Hebesatz 380 % überschreitet. Darüber hinaus werden auch ertragsunabhängige Elemente besteuert wie insbesondere Teile der Mieten, Pachten, Zinsen und Leasinggebühren. Die Gewerbesteuer der Kapitalgesellschaften beträgt in der Regel 13 bis 15 % ihres Gewinns und wird seinerseits aber nicht auf die Körperschaftsteuer angerechnet. Seit der Unternehmensteuerreform zum 01.01.2008 ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig.