Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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20.03.2023

Handlungsbedarf beim Einsatz einer D-Trust TSE Version 1.0

Das D-Trust Zertifikat Version TSE 1.0 hat zum Januar 2023 die Gültigkeit verloren.
Ausschnitt einer Kasse, vor der eine Person mit einem Geldschein in der Hand steht und etwas eintippt.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 8. Juli 2022 auf seiner Internetseite veröffentlicht, dass das Zertifikat der D-Trust TSE Version 1.0. mit Ablauf des 7. Januar 2023 seine Gültigkeit verliert. Damit erfüllt die durch die D-Trust GmbH vertriebene „D-TRUST TSE Version 1.0“ ab dem 8. Januar 2023 nicht mehr die – vom BSI, der Abgabenordnung und der Kassensicherungsverordnung entsprechend festgelegten – gesetzlichen Anforderungen an die Zertifizierung von technischen Sicherheitseinrichtungen.

Das Bundesministerium der Finanzen hatte mit Schreiben vom 13. Oktober 2022 mit einer gesonderten Nichtbeanstandungsregelung reagiert. Danach gilt Folgendes:

„Der Austausch der nicht mehr zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ist umgehend durchzuführen, und die rechtlichen Voraussetzungen sind unverzüglich zu erfüllen. Obwohl die TSE ab dem 8. Januar 2023 nicht mehr zertifiziert ist, kann die bisher verwendete nicht mehr zertifizierte TSE bis zum 31. Juli 2023 weitergenutzt werden, wenn Steuerpflichtige die TSE Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH, vertrieben unter dem Namen DTRUST TSE-Modul, vor dem 7. Juli 2022 erworben und eingebaut haben. Für den Zeitraum der Weiternutzung werden keine nachteiligen Folgen allein aus der fehlenden Zertifizierung der TSE gezogen. Die Inanspruchnahme dieser Regelung ist dem zuständigen Finanzamt schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.“

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Nichtbeanstandungsregelungen war damit zum einen, dass die entsprechende TSE vor dem 7. Juli 2022 erworben und eingebaut worden war. Dies führte dazu, dass der Adressatenkreis nicht unerheblich eingeschränkt war.  Zum anderen muss der Betrieb die Inanspruchnahme gegenüber dem zuständigen Finanzamt anzeigen.

Mit Schreiben vom 16. März 2023 hat das Bundesministerium der Finanzen eine ergänzende Regelung veröffentlicht. Es wird festgelegt, dass der Austausch spätestens ab der Zertifizierung der TSE Version 2 der Firma cv cryptovision GmbH umgehend durchzuführen ist und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen sind. Die Übergangsregelung kann auch bei Einsatz einer o.g. TSE, die nach dem 7. Juli 2022 erworben oder eingebaut worden ist, in Anspruch genommen werden. Ferner wird der Zeitraum der Weiternutzung auf den 31. Juli 2024 verlängert. Wie bisher bleibt es dabei, dass die Inanspruchnahme gegenüber dem zuständigen Finanzamt angezeigt werden muss. Eine Anzeige der Inanspruchnahme der Verlängerung der Regelung bei dem zuständigen Finanzamt ist nicht erforderlich, soweit die Inanspruchnahme der Übergangsregelung aufgrund des BMF-Schreibens vom 13. Oktober 2022 angezeigt wurde. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass das Vorliegen der Voraussetzungen (TSE Version 1 der der Firma cv cryptovision GmbH, vertrieben unter dem Namen D-TRUST TSE Modul) für die Inanspruchnahme dieser Übergangsregelung durch eine entsprechende Dokumentation festzuhalten, der Verfahrensdokumentation zur Kassenführung beizufügen, für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vorzuhalten und auf Verlangen vorzulegen ist.

Was bedeutet das ergänzende BMF-Schreiben für die Betriebe?

Durch die Öffnung der Nichtbeanstandungsregelung auch für TSEs, die nach dem 7. Juli 2022 erworben oder eingebaut worden sind, hat sich der Kreis der potenziell Begünstigten erweitert. Betriebe, die nunmehr die Nichtbeanstandungsregelung in Anspruch nehmen können, müssen eine entsprechende Anzeige beim zuständigen Finanzamt einreichen. Betriebe, die bereits die Voraussetzungen des Schreibens aus Oktober 2022 erfüllen – inklusive Anzeige gegenüber dem Finanzamt – brauchen keine weiteren Aktivitäten entfalten. Ansonsten ist eine entsprechende Anzeige nachzuholen.

Wichtig ist, dass die erforderlichen Dokumentationen vorgenommen werden. Dies umfasst auch den Nachweis, dass der Austausch der TSE umgehend erfolgt ist.

Schreiben der D-Trust GmbH zum Herunterladen

  • Wichtige Information im Rahmen der Zertifizierung für unsere D-Trust TSE Version 1.0, Schreiben der D-Trust GmbH
    6. Juli 2022