Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der Kapitalgesellschaften, d.h. insbesondere der GmbH, der AG und der KG.
![Brille, Kugelschreiber und Taschenrechner liegen auf einem Papier mit Zahlen.](/fileadmin/_processed_/b/b/csm_Koerperschaftsteuer_AdobeStock_61989907_Thomas_Francois_4b55149231.jpg)
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Sie beläuft sich seit der Unternehmensteuerreform zum 01.01.2008 auf 15 % des Gewinns. Darüber hinaus erfolgt eine Besteuerung bei Ausschüttung auf der Ebene des Anteileigners. Im deutschen Handwerk sind rund 20 % der Unternehmen in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft organisiert.