Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der Kapitalgesellschaften, d.h. insbesondere der GmbH, der AG und der KG.
Sie beläuft sich seit der Unternehmensteuerreform zum 01.01.2008 auf 15 % des Gewinns. Darüber hinaus erfolgt eine Besteuerung bei Ausschüttung auf der Ebene des Anteileigners. Im deutschen Handwerk sind rund 20 % der Unternehmen in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft organisiert.