Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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11.02.2025

Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2025

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat neue Programmablaufpläne für die Berechnung der Lohnsteuer im Jahr 2025 veröffentlicht.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat neue Programmablaufpläne für die Berechnung der Lohnsteuer im Jahr 2025 veröffentlicht. Diese beinhalten Anpassungen an den Einkommensteuertarif, den Kinderfreibetrag und weitere Werte, die durch das Steuerfortentwicklungsgesetz vom 23. Dezember 2024 geändert wurden. Die neuen Pläne gelten ab dem 1. März 2025 und lösen die bisherigen Regelungen ab.

Arbeitgeber sind verpflichtet, Lohnsteuerabzüge, die ab dem 1. Januar 2025 erfolgt sind, bis spätestens 1. März 2025 zu korrigieren, sofern dies wirtschaftlich zumutbar ist. Die Korrektur kann durch Nachberechnung, Differenzberechnung oder Erstattung im Rahmen einer späteren Lohnabrechnung erfolgen. Ausnahmen bestehen, etwa wenn keine Lohnzahlungen mehr erfolgen oder die Lohnsteuerbescheinigung bereits übermittelt wurde.

Bereits berechnete Freibeträge oder Faktoren behalten ihre Gültigkeit, längstens jedoch bis Ende 2026.

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