BMF: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Erdbebenopfer
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 27. Februar 2023 ein Schreiben „Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien“ veröffentlicht.
Das Erdbeben in der Türkei und in Syrien im Februar 2023 hat sehr großes menschliches Leid und massive Schäden an der Infrastruktur verursacht. Wegen der hohen Anteilnahme und Spendenbereitschaft in der Bevölkerung werden die der Unterstützung der Betroffenen des Erdbebens in der Türkei und in Syrien dienenden Verwaltungsregelungen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder in einem sog. Katastrophenerlass zusammengefasst.
Die Regelungen gelten für die im Schreiben aufgeführten Unterstützungsmaßnahmen, die vom 6. Februar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 durchgeführt werden.
Bei den steuerlichen Erleichterungen handelt es sich insbesondere um
- einen vereinfachten Nachweis für steuerbegünstigte Zuwendungen (Spenden),
- Spendenaktionen oder Mittelverwendung von steuerbegünstigten Körperschaften,
- die steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen,
- lohnsteuerliche Vereinfachungen für Beihilfen und Unterstützungen des Arbeitgebers,
- den Verzicht auf Aufsichtsratsvergütungen
- sowie Folgen bei der Umsatzsteuer bzw. Schenkungsteuer.