Aktuelles zur E-Rechnung
Mit dem sogenannten Wachstumschancengesetz soll eine Verpflichtung zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen in einem standardisierten Datenformat (sogen. eRechnung) für Leistungen zwischen Unternehmen eingeführt werden. Wir hatten hierüber in unserer Steuerinfo für August 2023 berichtet.
Das Bundeskabinett hat am 30.8.2023 den Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes beschlossen. Das Gesetz geht nun ins parlamentarische Verfahren. Im Vergleich zum Referentenentwurf des Gesetzes wurde der Zeitplan für die Einführung der eRechnung um eine Staffelung nach Unternehmensgröße ergänzt:
Zwar sollen alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, ab dem 1.1.2025 zum Empfang von eRechnungen verpflichtet werden. Die Verpflichtung zur Ausstellung von eRechnungen soll nunmehr jedoch zeitlich gestreckt werden. Ab dem 1.1.2026 sollen zunächst alle Unternehmen zur Ausstellung von eRechnungen verpflichtet werden, deren Vorjahresumsatz mehr als 800.000 Euro betragen hat. Ab dem 1.1.2027 müssen dann auch alle anderen Unternehmen eRechnungen ausstellen.
Der ZDH hatte in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf für eine Staffelung nach Unternehmensgröße geworben.
Darüber hinaus enthält der Regierungsentwurf des Gesetzes eine erweiterte Frist für EDI-Rechnungen. Diese können noch bis zum 31.12.2027 weiter genutzt werden.
Der ZDH setzt sich weiterhin für ein mittelstandsfreundliches, lesbares (hybrides) Rechnungsformat ein, das für alle Handwerkskunden gleichermaßen genutzt werden kann, und fordert darüber hinaus eine kostenfreie staatliche Rechnungssoftware. Darüber hinaus fordern wir eine Verschiebung des Zeitplans zur Einführung der eRechnung um mindestens ein Jahr, um die notwendige Überarbeitung der zugrundeliegenden europäischen Rechnungsnorm (EN 16931) zu gewährleisten. Nur so kann den Betrieben ein praxistaugliches Rechnungsformat zur Verfügung gestellt werden.