BMF legt Entwurf für künftige E-Rechnungsverpflichtung vor
Im Rahmen des lang erwarteten Entwurfs des sogen. Wachstumschancengesetzes hat das Bundesfinanzministerium (BMF) am 14.7.2023 die geplanten Regelungen zur künftigen E-Rechnungsverpflichtung vorgestellt. Der Gesetzentwurf wurde am 16.8.2023 vom Bundeskabinett verabschiedet und geht nun in das parlamentarische Verfahren.
Bereits im April 2023 hatte es seitens des BMF einen Diskussionsvorschlag zum Thema elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) gegeben, zu dem auch der ZDH Stellung genommen hat. Wir haben hierüber in der Steuerinfo Mai 2023 berichtet. In der Anhörung zu dem Diskussionsvorschlag wurden die Verbände auch zu möglichen Übergangsregelungen und Ausnahmen befragt.
Mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf des Wachstumschancengesetzes gibt das BMF die Details der geplanten Regelung bekannt:
Danach sollen bereits ab dem 1.1.2025 alle Unternehmen zum Empfang von elektronischen Rechnungen nach vorgeschriebenem Datensatz verpflichtet sein. Es folgt eine einjährige Erprobungsphase. Ab dem 1.1.2026 sollen dann alle Unternehmen verpflichtet sein, an unternehmerische Kunden elektronische Rechnungen auszustellen. Eine Ausnahme bilden Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrscheine. Diese Verpflichtung soll jedoch vorerst nur gelten, soweit beide Vertragspartner in Deutschland ansässig sind.
Der ZDH hat am 25.7.2023 gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zu dem Entwurf des Wachstumschancengesetzes eine Stellungnahme abgeben.
Zwar kann die Digitalisierung und Vereinheitlichung der Rechnungsformate langfristig zu einer automatisierten und daher effizienteren Rechnungsverarbeitung in den Unternehmen führen. Für die Umstellung des Rechnungsempfangs und der Rechnungserstellung in den Betrieben muss jedoch ausreichend zeitlicher Vorlauf eingeplant werden. Bei dem ursprünglich vom BMF geplanten Termin 1.1.2025, an dem bundesweit alle Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe – zum Versand elektronischer Rechnungen verpflichtet sein sollten, stand zu befürchten, dass die IT-Dienstleister zum Flaschenhals bei der Schaffung der notwendigen IT-Infrastruktur in den Unternehmen werden würden. Der ZDH befürwortet deshalb die nun vorgesehene gestaffelte Einführung der E-Rechnungsverpflichtung nach Unternehmensgröße, um den Einführungsprozess zu entzerren.
Zudem sollte insbesondere der Rechnungsempfang mit der bereits in den Betrieben vorhandenen IT ohne Umstellungsaufwand bewerkstelligt werden können. In dem Gesetzentwurf ist jedoch lediglich vorgesehen, dass ein standardisierter Datensatz übermittelt werden soll, der mit dem menschlichen Auge nicht lesbar ist. Die Betriebe wären daher gezwungen, sich zum 1.1.2025 Softwarelösungen zur Lesbarmachung von E-Rechnungen anzuschaffen. Besser wäre es, ein hybrides Rechnungsformat als Standard vorzuschreiben, das eine Lesekomponente enthält. Insbesondere kleine und mittlere Handwerksbetriebe benötigen in der Anfangsphase ein Rechnungsformat, das sie wie gewohnt lesen und verarbeiten können. Alternativ könnte zum 1.1.2025 eine für die Betriebe kostenfreie, staatliche eRechnungs-Plattform zur Verfügung gestellt werden. Dies würde zur Akzeptanz des Vorhabens beitragen.