Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks
16.12.2022

Ermäßigter Steuersatz für das Legen von Gas-Hausanschlüssen

Das Legen von Gas-Hausanschlüssen unterliegt vom 1.10.2022 bis zum 31.3.2024 dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent.

Für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und von Wärme über ein Wärmenetz, die vom 1.10.2022 bis zum 31.3.2024 bewirkt werden, gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz (Gesetz zur temporären Senkung des USt-Satzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19.10.2022). Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, dass das Legen eines Gas-Hausanschlusses der Lieferung von Gas gleichgestellt ist und – wie auch das Legen von Hauswasseranschlüssen – ebenfalls mit 7 % Umsatzsteuer besteuert wird (vgl. Rz. 6 des BMF-Schreibens vom 25.10.2022, Anlage 1). Das Legen von Mehrfachanschlüssen (z. B. Strom, Telekommunikation, Gas und Wasser) unterliegt dagegen dem Regelsteuersatz von 19 % Umsatzsteuer (vgl. Abschnitt II Nr. 1 des BMF-Schreibens vom 4.2.2021 zu Hauswasseranschlüssen, Anlage 2).

  • Anlage_1_USt_Gas-Hausanschluesse.pdf
  • Anlage_2_USt_Gas-Hausanschluesse.pdf