Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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EU-Schwellenwerte für öffentliche Aufträge ab dem 1. Januar 2024

Die Europäische Kommission hat die neuen Schwellenwerte für öffentliche Aufträge für die Jahre 2024 und 2025 bekannt gemacht.

Mit delegierten Verordnungen vom 16. November 2023 hat die EU-Kommission die EU-Schwellenwerte für die Jahre 2024 und 2025 veröffentlicht. Im Einzelnen betrifft dies die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für klassische öffentliche Aufträge, für Aufträge aus dem Bereich der besonderen Sektoren, die Konzessionsvergaberichtlinie sowie für die Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit. Die neuen Schwellenwerte gelten ab dem 1. Januar 2024.

Die Anpassungen erfolgen im zweijährigen Turnus auf Basis der Schwellenwerte des Government Procurement Agreement (GPA). Die Schwellenwerte werden im Rahmen dieses internationalen Abkommens nicht in Euro, sondern in Sonderziehungsrechten ausgedrückt. Die Sonderziehungsrechte sind eine vom Internationalen Währungsfonds geschaffene künstliche Währungseinheit, deren Kurs nicht mit dem Euro identisch ist und sich, wie auch der Kurs des Euro, laufend ändert. Die Anpassung der Schwellenwerte der EU-Richtlinien an die des GPA erfolgt anhand der Kursveränderung der Sonderziehungsrechte gegenüber dem Euro.

Zum 1. Januar 2024 werden die Schwellenwerte wie folgt angepasst:


Richtlinie für klassische öffentliche Aufträge

(Richtlinie 2014/24/EU, geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2023/2495 der Kommission vom 15.11.2023)

  • Bauleistungen: 5.538.000 Euro (statt bisher 5.382.000 Euro)
  • Liefer-/Dienstleistungen: 221.000 Euro (statt bisher 215.000 Euro)
  • zentrale Regierungsdienststellen: 143.000 Euro (statt bisher 140.000 Euro)


Sektorenrichtlinie

(Richtlinie 2014/25/EU, geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2023/2496 der Kommission vom 15.11.2023) und Richtlinie für Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit (Richtlinie 2009/81/EG, geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2023/2510 der Kommission vom 15.11.2023)

  • Bauleistungen: 5.538.000 Euro (statt bisher 5.382.000 Euro)
  • Liefer-/Dienstleistungen: 443.000 Euro (statt bisher 431.000 Euro)


Konzessionsrichtlinie

(Richtlinie 2014/23/EU, geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2023/2497 der Kommission vom 15.11.2023)

  • 5.538.000 Euro (statt bisher 5.382.000 Euro).

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