Bedeutung des Baseler Ausschusses
Nach der Herstadt-Bankenkrise wurde er 1974 von den G-10-Staaten zur internationalen Koordination der Bankenaufsicht und damit zur Stabilisierung des internationalen Finanzwesens ins Leben gerufen. Heute sind in ihm Mitglieder der Notenbanken sowie Bankenaufseher aus 27 Ländern vertreten; die Europäische Kommission besitzt hierbei lediglich einen Beobachterstatus.
In diesem Gremium werden bankaufsichtliche Standards vereinbart, bzw. Empfehlungen erarbeitet, welche sich jedoch lediglich an international tätige Kreditinstitute richten. Der Adressatenkreis der Empfehlungen ist somit stark eingeschränkt. Hinzu kommt, dass die Empfehlungen an die angeschlossenen Staaten keine rechtliche Bindung haben. Damit stellt sich natürlich die Frage, warum dieses Thema so große Bedeutung für den Mittelstand in Deutschland hat, wo doch die typischen Mittelstandfinanzierer wie Sparkassen oder Volks- und Raiffeisenbanken von eben diesen Regelungen nicht betroffen sein dürften?
Bereits die im Jahr 2004 gefassten Beschlüsse zu Basel II hat die EU-Kommission zum Anlass genommen, eigene Konsultationspapiere zum Thema bankaufsichtliche Standards vorzulegen, die sich an den Baseler Beschlüssen orientierten. Basel II wurde damit innerhalb der EU durch die Bankenrichtlinie 2006/48/EG und die Kapitaladäquanzrichtlinie 2006/49/EG umgesetzt und in 2 Stufen zum 01.01.2007 bzw. 01.01.2008 zur Anwendung gebracht.
Über die EU-Gesetzgebung werden die Empfehlungen des Baseler Ausschusses für alle innerhalb der EU tätigen Banken verpflichtend.