Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Überarbeitung CRR / CRD IV

Die EU-Kommission hat am 23.11.2016 ihre Vorschläge zur Überarbeitung der EU-Bankenregulierung vorgelegt. Auf Basis des Ende 2017 vorgelegten Berichtsentwurfes von MdEP Peter Simon zur Revision der EU-Bankenverordnung (CRR) und der EU-Bankenrichtlinie (CRD IV) laufen aktuell die Verhandlungen im EU-Parlament zur Erarbeitung einer entsprechenden Positionierung gegenüber dem Kommissionsvorschlag. Der Beschluss über eine gemeinsame Position des EU-Parlaments ist für das 1. Halbjahr 2018 geplant.

Im Berichtsentwurf sind u.a. neue Vorschläge zur Abgrenzung "kleiner und nicht komplexer" Kreditinstitute enthalten, um diese von unnötigen bürokratischen Anforderungen zu entlasten. Eine Anpassung z.B. der Melde- und Offenlegungspflichten kleiner Banken ist für die Sicherstellung stabiler Finanzierungsmöglichkeiten der Betriebe dringend geboten. Allerdings gehen die Vorschläge nicht weit genug und sind zum Teil sogar kontraproduktiv. In der Stellungnahme des ZDH (siehe Rubrik weiterführende Informationen) wird zudem die vorgeschlagene Einführung von Unterstützungsfaktoren für die Kreditvergabe sog. grüner Investitionen kritisiert. Anders als beim KMU-Korrekturfaktor, der auf Grundlage eines nachweislich geringeren Ausfallrisikos eingeführt wurde, geht es bei besagten Unterstützungsfaktoren eher um eine Subventionspolitik zu Lasten der Finanzstabilität.

Parallel zur Beschlussfassung im Parlament erarbeiten auch die Mitgliedsstaaten im Rat der EU ihre gemeinsame Position zum Gesetzentwurf der EU-Kommission.

Anschließend beginnen die sog. Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission, die im Laufe des Jahres 2018 abgeschlossen werden sollen.

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