Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Durch die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) müssen künftig auch Handwerksbetriebe Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen. Um die Bürokratie in den Betrieben nicht weiter zu erhöhen, müssen Datenerhebungen begrenzt werden.
Personengruppe an einem Tisch zur Besprechung der ESG-Strategie

Aktueller Stand der Gesetzgebung

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist de facto eine Transparenzrichtlinie, mit der Unternehmen, die in den Anwendungsbereich fallen verpflichtet werden, ihre Nachhaltigkeitsstrategie und -ziele, Nachhaltigkeitsmaßnahmen und -fortschritte zu beschreiben, zu dokumentieren und als Teil des Lageberichts transparent und öffentlich zu machen.

Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Umsetzung in nationales Recht muss bis Mitte dieses Jahres (Mitte 2024) erfolgt sein.

Die CSRD selbst formuliert lediglich, welche Unternehmen, ab wann und in welcher Form einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen. Was genau zu berichten ist, darüber enthält die CSRD lediglich grobe Anhaltspunkte. Erst die am 22. Dezember 2023 im EU-Amtsblatt veröffentlichten branchenübergreifenden EU-Berichtsstandards (ESRS Set 1) geben konkret Auskunft, welche Daten genau offenzulegen sind, um den Berichtspflichten zu genügen.

Die ersten Unternehmen (kapitalmarktorientierte Großunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und mehr als 25 Mio. Euro Bilanzsumme oder mehr als 50 Mio. Euro Umsatzerlös) müssen bereits für das Geschäftsjahr 2024 Daten gemäß der CSRD erheben und diese in 2025 in ihrem Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Die anderen gemäß der CSRD berichtspflichtigen Unternehmen (darunter alle weiteren Großunternehmen, kapitalmarktorientierte KMU sowie alle Kreditinstitute) folgen in den kommenden Jahren schrittweise.

Wichtig zu erwähnen ist, dass weder die CSRD noch die ESRS quantitative Ziele oder Grenzwerte vorschreiben, die berichtspflichtige Unternehmen im Themenbereich der Nachhaltigkeit erreichen müssen.

Wer fällt in den Anwendungsbereich der CSRD und ist direkt berichtspflichtig?

1. Alle großen Unternehmen, unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung, wenn sie zwei der dreifolgenden Kriterien erfüllen:

  • Mehr als 250 Beschäftigte
  • Bilanzsumme über 20 Millionen Euro (künftig: über 25 Mio Euro)
  • Nettoumsatz über 40 Millionen Euro  (künftig: über 50 Mio Euro)

2. Alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), mit Ausnahme börsennotierter Kleinstunternehmen.

Als Kleinstunternehmen gelten Unternehmen, die zwei der drei Merkmale nicht überschreiten:

  • 10 Beschäftigte
  • 350.000 Euro (künftig: 450.000 Euro) Bilanzsumme
  • 700.000 Euro (künftig: 900.000 Euro) Nettoumsatz

Aufgrund der genannten Größenkriterien dürften nur die wenigsten Handwerksbetriebe direkt berichtspflichtig gemäß CSRD / ESRS werden. Und doch ist davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren viele Handwerksbetriebe indirekt (z.B. im Rahmen der Lieferkette) zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen aufgefordert werden. Die Hintergründe hierfür werden im Absatz: „Was kommt auf die Handwerksbetriebe zu?“ erklärt.

Weiterführende Informationen:

  • CSRD-Richtlinientext: Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, veröffentlicht am 16. Dezember 2022 im Amtsblatt der EU, L 322, Seite 15 ff.
     
  • Das Bundesjustizministerium hat am 22.03.2024 einen Referentenentwurf veröffentlicht, zu dem der ZDH eine Stellungnahme eingereicht hat.
     
  • ESRS-Set1: Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, veröffentlicht am 22. Dezember 2023 im Amtsblatt der EU, Reihe L
     
  • Im Zusammenhang mit der Einführung der Berichtsstandards für Großunternehmen (ESRS Set1) hat EFRAG eine FAQ-Plattform erstellt, mit der eine unverbindliche Hilfestellung bei Umsetzungsfragen gegeben werden soll – Stand Januar 2024

Was kommt auf die Handwerksbetriebe zu?

Obwohl nur die wenigsten Handwerksbetriebe gemäß CSRD direkt berichtspflichtig sind bzw. werden, erhalten immer mehr Handwerksbetriebe unterschiedlichste Fragebögen von ihren Firmenkunden, Banken oder öffentlichen Auftraggebern, mit denen sie Auskunft über ihre Energieverbräuche oder Nachhaltigkeitsaktivitäten geben sollen. Damit ist genau der Trickle-Down-Effekt eingetreten, vor dem der ZDH seit Beginn der Diskussionen um die Nachhaltigkeitsberichterstattung gewarnt hat.

Eventuell gehören Sie zu den 6 Prozent der Handwerksbetriebe, die zwar nicht der Pflicht zur Berichterstattung unterliegen, aber dennoch bereits mit Fragebögen seitens ihrer Kunden, der Banken oder bei Auftragsvergaben der öffentlichen Hand konfrontiert wurden, in denen Sie Auskunft über Umwelt- und Sozialaspekte sowie zur Unternehmensführung geben sollten. Falls dies der Fall ist, werden Sie festgestellt haben, dass diese Fragebögen sehr unterschiedlich ausfallen, sowohl im Umfang als auch in der Tiefe der gestellten Fragen.

Über die Lieferkette bzw. im Rahmen von Kreditentscheidungen dürfte der Anteil der Handwerksbetriebe, die über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten, über ihre CO2-Bilanz oder über ihre Tätigkeit als Arbeitgeber usw. berichten müssen, in den kommenden Jahren deutlich steigen, obwohl sie gesetzlich dazu nicht verpflichtet wären. Denn tun sie es nicht, laufen diese Betriebe Gefahr, Aufträge zu verlieren oder Darlehen zu deutlich schlechteren Konditionen zu erhalten.

Um unter diesen Voraussetzungen den Verwaltungsaufwand für Betriebe zu begrenzen, die zwar nicht berichtspflichtig, aber innerhalb der Lieferkette oder als Kreditnehmer indirekt gezwungen werden, Kennzahlen oder Nachhaltigkeitsaktivitäten offen zu legen, wird auf EU-Ebene an einem freiwilligen Berichtsstandard gearbeitet, der sich an nicht-berichtspflichtige Unternehmen richtet. 

Mittlerweile liegt ein Entwurf für einen solchen freiwilligen Berichtsstandard (der sog. VSME-Standard, kurz VSME) vor.

Das Ziel des VSME besteht darin, dass nicht-berichtspflichtige Betriebe mit Hilfe dieses Standards ihren Kunden und Kreditgebern genau die Informationen liefern, die diese im Rahmen ihrer eigenen CSRD-Berichtspflicht benötigen und dass der Berichtsaufwand (Zeitaufwand, Beratungskosten) für nicht-berichtspflichtige Handwerksbetriebe somit begrenzt und der Zugang zu Finanzierungen dauerhaft gesichert werden kann.

Um dieses Ziel zu erreichen, muss jedoch sichergestellt sein, dass Handwerksbetriebe diesen freiwilligen Berichtsstandard – VSME – auch verstehen und auf Basis vorliegender Daten erfüllen können. Denn was sich in der Theorie gut anhört, muss noch lange nicht praktikabel sein. Deshalb hatte der ZDH Betriebe gesucht, die den VSME aktiv testen, und auch gefunden. Diesen Betrieben gilt unser großer Dank, da wir durch deren Einsatz wertvolle Erkenntnisse gewonnen haben, an welchen Stellen der Entwurf des freiwilligen Berichtsstandards noch überarbeitet werden muss.

  • Die Ergebnisse des Praxistests wurden in einem Bericht zusammengefasst, den wir für den weiteren Beratungsprozess als Grundlage nutzen sowie für die politische Interessenvertretung.

Ergebnisse: VSME-Feldtest ausgewählter Handwerksbetriebe

Mit der Erarbeitung eines vereinfachten freiwilligen Berichtsstandard (sog. VSME) sollen die unterschiedlichsten am Markt existierenden Fragebögen vereinheitlicht werden und somit die indirekten Berichtspflichten minimiert werden. Ausgewählte Handwerksbetriebe haben in den letzten Wochen den VSME-Entwurf live getestet. Die Ergebnisse dieses Feldtestes werden in diesem Bericht vorgestellt.

Zum Bericht

Tipp: E-Tool für den Nachhaltigkeitsnachweis nutzen

Schriftzug "Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz"

Die nutzergeführte Datenerfassung ermöglicht individuelle Auswertungen der Jahresverbräuche und die Identifikation maßgeschneiderter Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen. Das E-Tool beinhaltet z.B. die Erfassung der Emissionen des Fuhrparks, eine grafische Darstellung des betrieblichen Transformationsprozesses und die Erstellung eines betrieblichen CO2-Fussabdrucks.

Zum E-Tool

Selbstcheck: Nachhaltigkeit für Handwerksbetriebe

Ansicht Broschüre Nachhaltigkeitsmotor - Selbstcheck

Mit dem interaktiven Selbstcheck kann jedes Unternehmen in neun Themenbereichen testen, in welchen Umfang es bereits Nachhaltigkeit in Geschäftsprozesse einbezieht und erhält Anregungen, welche Weiterentwicklungsmöglichkeiten in diesem Bereich bestehen.

Zum Selbstcheck

Nachhaltigkeitsnavigator Handwerk

Bildausschnitt zum Nachhaltigkeitsnavigator

Der Nachhaltigkeitsnavigator ist ein Instrument, entwickelt für das Handwerk, mit dem Betriebe Schritt für Schritt einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen können.

Zum Nachhaltigkeitsnavigator