Handwerkszählung 2020
Unternehmen, tätige Personen und Umsatz im Handwerk
Für das Berichtsjahr finden sich in der Handwerkszählung Informationen über die Zahl der Unternehmen, die Zahl der tätigen Personen sowie über den Umsatz im zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerk. Zusätzlich zur Zahl der tätigen Personen finden sich Angaben zur geringfügigen und der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Die Ergebnisse sind nach Gewerbegruppen und -zweigen, nach Umsatz- und Beschäftigtengrößenklassen, nach Rechtsformen sowie nach Wirtschaftszweigen gegliedert.
(Quelle: Statistisches Bundesamt)
Ergebnisse der Handwerkszählung 2020: ZDH-Auswertung
Handwerk der Anlagen A und B1 im Jahr 2020
Die Handwerkszählung 2020, die am 28. September 2022 vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wurde, weist folgende wirtschaftliche Kennzahlen für das Handwerk aus:
- 560.432 Unternehmen
- 5,4 Mio. tätige Personen
- 650,7 Mrd. Euro Nettoumsatz im Jahr 2020
- Von den insgesamt tätigen Personen waren 4,14 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (76,7 Prozent), 678.306 geringfügig entlohnte Beschäftigte (12,6 Prozent) sowie 581.738 Unternehmerinnen und Unternehmer (10,8 Prozent)
- Durchschnittlich waren in jedem Unternehmen 9,6 Personen beschäftigt
- Jeder Mitarbeitende erwirtschaftete im Durchschnitt 120.524 Euro Umsatz (netto)
- Jedes Unternehmen erzielte im Durchschnitt 1.161.118 Euro Umsatz (1994: 726.812 Euro)
Von den 560.432 erfassten und ausgewiesenen Unternehmen waren nach der Rückführung von 12 Gewerken in die zulassungspflichtige Anlage A im Jahr 2020 500.518 oder 89,3 Prozent hier aktiv. Mit 614,3 Mrd. Euro erzielten sie den absoluten Großteil der Umsätze (94,4 Prozent) und stellten mit 4,5 Mio. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 83,9 Prozent der tätigen Personen. In der zulassungsfreien Anlage B1 waren 59.914 Unternehmen erfasst, dies entspricht 10,7 Prozent. Mit 36,4 Mrd. Euro erzielten sie 5,6 Prozent der Gesamtumsätze. Mit 871.620 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern waren 16,1 Prozent der Beschäftigten in den zulassungsfreien Handwerken tätig.
Die Unternehmen im Handwerk hatten im Durchschnitt 9,6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erwirtschafteten einen Umsatz von rund 1.161.118 Euro im Jahr 2020. Dabei lag die Produktivität je Erwerbstätigen bei durchschnittlich 120.524 Euro. Mit durchschnittlich 135.677 Euro erwirtschaftete ein Erwerbstätiger in den zulassungspflichtigen Anlage-A-Handwerken wesentlich mehr Umsatz als ein Mitarbeiter in den zulassungsfreien B1-Handwerken (durchschnittlich 41.810 Euro/Mitarbeiter).
Von den tätigen Personen insgesamt waren 4,14 Mio. sozialversicherungspflichtig Be-schäftigte (76,7 Prozent) und 678.306 geringfügig entlohnte Beschäftigte (12,6 Prozent) sowie 581.738 Unternehmerinnen und Unternehmer (10,8 Prozent). Wie bereits in den Vorjahren ist der Anteil der geringfügig Beschäftigten an den abhängig Erwerbstätigen in den zulassungsfreien B1-Handwerken mit 30,0 Prozent bedeutend höher als in den zulassungspflichtigen Anlage-A-Berufen (10,9 Prozent). In der Anlage B1 ist dieser Anteil im Vergleich zum Vorjahr spürbar angestiegen (plus 1,9 Prozentpunkte), in der Anlage A leicht zurückgegangen (minus 0,3 Prozentpunkte). Durch die zwischenzeitliche Rückführung von 12 Handwerken aus der Anlage B1 in die Anlage A und die Aufnahme zusätzlicher Gewerke in die Anlage B1, ist ein Vorjahresvergleich im Hinblick auf die strukturellen Unterschiede in beiden Anlagen allerdings nur mit Einschränkungen möglich.
Das Handwerk bleibt kleinbetrieblich geprägt: 80,0 Prozent der in der Handwerkszählung erfassten und ausgewiesenen Unternehmen in den Anlagen A und B1 beschäftigen weniger als zehn tätige Personen, 58,9 Prozent sogar weniger als 5. Nur 2,4 Prozent aller Unternehmen beschäftigen 50 und mehr Mitarbeiter; allerdings stellen diese Unternehmen 38,5 Prozent der Erwerbstätigen im Handwerk und rund 45,9 Prozent des erwirtschafteten Nettoumsatzes.
Die Angaben beziehen sich auf alle Handwerksunternehmen, die im Berichtsjahr einen Jahresumsatz von mehr als 17.500 € erzielt haben und/oder kumuliert über die 12 Monate des Berichtsjahres über mindestens eine(n) sozialversicherungspflichtig Beschäftigte(n) oder mindestens 12 geringfügig entlohnte Beschäftigte verfügt haben.