Regelung zum Abfall-Ende
Die am 01.08.2023 in Kraft getretene Ersatzbaustoffverordnung (EBV) hat leider einen entscheidenden Punkt nicht berücksichtigt, der zu einer Verbesserung der Kreislaufwirtschaft in der Bauwirtschaft geführt hätte: eine rechtssichere Regelung zum Abfall-Ende. Mineralische Ersatzbaustoffe, die eine technisch anspruchsvolle Aufbereitung durchlaufen haben, gelten rechtlich nach wie vor als Abfall. Hier bedarf es einer Änderung. Eine Entlassung aus dem Abfallrecht würde den Umgang und damit auch die Marktfähigkeit von Ersatzbaustoffen entscheidend verbessern. Über diese wichtige Forderung des Handwerks informiert dieses ZDH-kompakt.
Abschlussbericht der Dialogplattform Recyclingrohstoffe
Handlungsoptionen zur Stärkung des Beitrags
von Recyclingrohstoffen für die Versorgungssicherheit
mit Metallen und Industriemineralen