Selbstverwaltung Transparent
Selbstverwaltung bedeutet, dass der Staat einem bestimmten Personenkreis hoheitliche Aufgaben zuweist, damit diese dort praxisgerecht und effizient unter Vermeidung zusätzlicher Bürokratie und demokratisch legitimiert erledigt werden. Die Selbstverwaltung im Handwerk basiert auf einem umfangreichen ehrenamtlichen Engagement und erfolgt unter Einbindung sowohl der Betriebsinhaberinnen und -inhaber als auch der Beschäftigten.
Zusammenschlüsse von Handwerkskammern
Die gesetzlichen Kompetenzzuweisungen und -grenzen, die für die Handwerkskammern gelten, sind auch für deren Zusammenschlüsse maßgeblich. Daher ist die Berücksichtigung der öffentlich-rechtlichen Strukturen der Handwerkskammern für deren Zusammenschlüsse, insbesondere auf Bundesebene, Leitlinie und Maßstab zugleich.
Leitbild des DHKT.
Finanzierungsgrundlagen
Die umfangreichen Aufgaben der Handwerkskammern erfordern eine solide Finanzierung. Den Rechtsrahmen dafür bildet die Handwerksordnung, nach der die Handwerkskammern für Amtshandlungen und die Inanspruchnahme besonderer Einrichtungen oder Tätigkeiten Gebühren erheben können (§ 113 Abs. 4 HwO). Darüber hinaus können die Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen herangezogen werden (§ 113 Abs. 1 HwO). Gebühren- und Beitragsordnung werden von der Rechtsaufsicht genehmigt.
Zu einer soliden Finanzierung gehört eine angemessene Eigenkapitalausstattung. Diese wird beispielsweise für die Renovierung von Gebäuden und Investitionen benötigt. Außerdem ermöglicht sie die Vorsorge für Pensionsverpflichtungen und nicht planbare Risiken. Die konkrete Ausgestaltung der Aufgaben und deren Finanzierung liegen in der Hand der Vollversammlungen der Handwerkskammern. Dabei werden regionale Wirtschaftskraft, Branchenstruktur oder auch besondere Herausforderungen durch die demografische Entwicklung und inhaltliche Schwerpunkte berücksichtigt.
Für eingegangene Verpflichtungen weisen doppisch organisierte Handwerkskammern Rückstellungen in ihren Bilanzen aus. Dies betrifft insbesondere Pensions- oder Steuerrückstellungen.
Rechnungswesen
Die Handwerkskammern in Deutschland nutzen entweder die kameralistische oder die doppische Rechnungsführung. Die Kameralistik ist das gesetzlich vorgesehene System des Rechnungswesens öffentlicher Haushalte. Wesentliches Kennzeichen der Kameralistik ist, dass der Haushaltsplan alle Einnahmen und Ausgaben aufführt, die im Haushaltsjahr geleistet oder erzielt werden sollen. Die doppische Buchführung erfasst ausgehend von einem jährlichen Wirtschafts- oder Ergebnisplan jeden Geschäftsvorgang (auch solche ohne Geldfluss) in zweifacher Weise und entspricht damit der kaufmännischen Rechnungslegung.
Zahlen – Daten – Fakten
Unter diesen Schlüsselbegriffen stellen Ihnen die Handwerkskammern Zahlen zum Kammerbezirk, zur Berufsausbildung und abgelegten Prüfungen, Teilnehmern an der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU), den Betriebsberatungen, zum Haushalt, den Beschäftigten der Handwerkskammer, Organigramme und Leitbilder zur Verfügung.
Organe und Ehrenamt
An dieser Stelle informieren die Handwerkskammern über die Mitglieder der Vollversammlung, die Mitglieder des Vorstands sowie die Anzahl der ehrenamtlich tätigen Personen.
Rechtsgrundlagen
Unter diesem Punkt finden Sie eine Auswahl an Rechtsgrundlagen und Vollversammlungsbeschlüssen, auf deren Basis die Handwerkskammern arbeiten.