Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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15.06.2023

GKV-SV greift qualitätsgesicherte Hilfsmittelversorgung an

Der GKV-Spitzenverband hat am 14. Juni 2023 politische Forderungen gestellt, welche eine qualitativ hochwertige Hilfsmittelversorgung betroffener Menschen in weiten Teilen verhindert. Dazu nehmen die Gesundheitshandwerke im Einzelnen Stellung.
Orthopädie-Techniker

Der GKV-Spitzenverband kritisiert fehlenden Wettbewerb auf Seiten der Leistungserbringer und unterstellt, dass dies Folge kartellrechtswidrigem Verhalten sei. Tatsächlich verhindert der GKV-Spitzenverband selbst den Wettbewerb, indem er durch bewusst zu niedrig festgesetzte Festbeträge die Hilfsmittelversorgung unterfinanziert. Gleichzeitig möchte der GKV- Spitzenverband, das Beitrittsrecht der Leistungserbringer zu bestehenden Verbänden beschneiden, um durch diese Wettbewerbsbeschränkung einzelne Unternehmen bevorzugen zu können.

Der GKV-Spitzenverband fordert Ausschreibungen, obwohl diese der Gesetzgeber im Jahre 2019 aus guten Gründen untersagen musste. Denn die gesetzlichen Krankenversicherungen sind zu verantwortungslos mit diesem Instrument umgegangen. Es kam in der Vergangenheit zu eklatanten Schlecht- und Unterversorgungen auf Versichertenseite und zu Insolvenzen auf Leistungserbringerseite. Bei Ausschreibungen hat der niedrigste Preis und nicht die beste Versorgungsqualität den Wettbewerb bestimmt.

Der GKV-Spitzenverband fordert Openhouse-Verträge, die der Gesetzgeber aus den gleichen Gründen untersagt hat, wie die KO-Ausschreibungen. Unter Openhouse-Verträgen versteht man solche, bei denen die Krankenkasse die kompletten Vertragsbedingungen, einschließlich der Preise, vorgeben und jeder Leistungserbringer nur dann die Versorgung der gesetzlich Versicherten weiterführen darf, der diese Bedingungen erfüllt und dem Vertrag ohne vorherige Vertragsverhandlungen oder Nachverhandlung beitritt. Dies wäre ein Preisdiktat der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), welches Leistungswettbewerb unterbindet.

Der GKV-Spitzenverband kritisiert den freiwilligen Zusammenschluss von Leistungserbringern in Verbänden, die auch verhandlungsbereit sind. Dabei sind freiwillige Zusammenschlüsse absolut notwendig für kleine inhabergeführte Gesundheitshandwerke, um mit den Krankenkassen auf Augenhöhe – wie vom Gesetzgeber gewünscht – verhandeln zu können. Wenn gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen wird, kann die dafür geschaffenen Kartellbehörde für Ordnung sorgen, aber nicht der GKV-Spitzenverband, bei dem sich 100% der GKVen zusammengeschlossen haben.

Echter Wettbewerb kann aber nur entstehen, wenn die Inhalte bestehender Verträge allgemein bekannt gemacht werden. Denn nur dann können Leistungserbringer entscheiden, ob es sinnvoll ist, den Krankenkassen ein eigenes Vertragsangebot zu unterbreiten.

Der GKV-Spitzenverband fordert vom Gesetzgeber, ihm die Möglichkeit einzuräumen, frei zu entscheiden, ob er einen Rahmenvertrag mit einem Leistungserbringerverband oder einen Einzelvertrag mit einem einzelnen Leistungserbringer schließen möchte. Aktuell sollen die Krankenkassen in erster Linie Rahmenverträge abschließen. Käme der Gesetzgeber dieser Forderung nach, dann könnten die Krankenkassen die aus gutem Grund unzulässigen Openhouse-Verträge durch die Hintertür wieder einführen, indem sie mit einem ihnen zugeneigten Leistungserbringer, welche ihnen gefälligen Konditionen „vereinbaren“, die dann andere Leistungserbringer zu akzeptieren hätten.

Zu Recht fordert der GKV-Spitzenverband, die Hilfsmittelversorgung von unnötiger Bürokratie zu befreien. Diesem Anliegen ist mit Blick auf die Forderungen zuzustimmen, den ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf alle Hilfsmittel anzuwenden, im Präqualifizierungsverfahren unnötige anlasslose Überwachungsmaßnahmen zu streichen und auf die Betreiberpflichten nach der Medizinproduktebetreiberverordnung zu verzichten. Mehr als befremdlich ist es jedoch, die Dokumentations- und Informationspflichten der Leistungserbringer hinsichtlich der Beratung der Versicherten über die Möglichkeit der aufzahlungsfreien Versorgung zu erhöhen, um den eigenen Aufwand reduzieren zu können.

Der GKV-Spitzenverband schürt durch falsche Verknüpfungen die Angst vor Beitragsanhebungen durch die eine qualitätsgesicherte Hilfsmittelversorgung. So ist die Begründung des Anstiegs der Hilfsmittelausgaben seit 2019 mit dem Ausschreibungsverbot ein plumper Versuch, mit falschen statistischen Angaben die Rückkehr zu patientengefährdenden Dumpingpreisen zu fordern. Vielmehr muss der absolute Anstieg der Hilfsmittelausgaben statistisch bereinigt vor allem vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, dem Zuwachs an GKV-Versicherten sowie dem Anstieg durch weitere Leistungsempfänger (bspw. 1,2 Millionen geflüchtete Menschen aus der Ukraine) gesehen werden.

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