Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks
05.06.2024

Parl. Frühstück der Gesundheitshandwerke im Deutschen Bundestag

Beim Parlamentarischen Frühstück im Deutschen Bundestag haben die Gesundheitshandwerke ihr Pilotprojekt zur "eVerordnung für Hilfsmittel“ vorgestellt und gleichzeitig Lese- und Schreibrechte für die elektronische Patientenakte eingefordert.

(v.l.n.r.) Christian Müller (Präsident, ZVA), Kirsten Abel (Sprecherin des Präsidiums, BIV-OT), Dr. Jan Wetzel (Geschäftsführer, ZVA), Thomas Münch (Vorstand, BIV-OT), Tino Sorge MdB (Gesundheitspolitischer Sprecher, CDU/CSU-Bundestagsfraktion), Eberhard Schmidt (Präsident, biha)

Die Arbeitsgemeinschaft der Gesundheitshandwerke hat am 5. Juni 2024 im Deutschen Bundestag ein Parlamentarisches Frühstück veranstaltet und mit den Abgeordneten des Deutschen Bundestags diskutiert. Zentrales Thema war die Vorstellung des eigenen und derzeitig größten deutschen Pilotprojekts zur „eVerordnung für Hilfsmittel“ (eVO). Es bildet die digitalen Prozesse der eVO für die Bereiche der orthopädischen, akustischen und optischen Hilfsmittelversorgungen ab. Partner des Pilotprojektes sind Vertreter der verschiedenen Stakeholder aus IT-Unternehmen, Krankenkassen, Ärzteschaft und Leistungserbringer, die gemeinsam einen Vorschlag zur Umsetzung der eVerordnung erarbeiten. Hintergrund ist der verbindliche Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) der Gesundheitshandwerke im Jahr 2026.

Der Schirmherr des Frühstücks, Tino Sorge MdB, gesundheitspolitsicher Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, betonte eingangs wie wichtig und elementar die Patientenversorgung mit Hilfsmitteln und Zahnersatz ist. Basierend darauf machten die Gesundheitshandwerke in ihrem Vortrag deutlich, dass die Fortführung dieser qualitativ hochwertigen Versorgung durch sie als Leistungserbringer nur unter den richtigen und notwendigen Rahmenbedingungen machbar ist. Gerade in Pilotprojekten und der anschließenden Regelversorgung braucht es TI-konforme Schnittstellen, die das Patientenwahlrecht bei Krankenkasse und Leistungserbringer ebenso wie den Grundsatz des fairen Wettbewerbs berücksichtigen.

Neben den Anforderungen an die eVerordnung wurde auch die Einbindung der Gesundheitshandwerke bei der elektronischen Patientenakte (ePA) diskutiert. Denn für eine qualitativ hochwertige und qualitätssichernde Gesundheitsversorgung besteht die dringende Notwendigkeit, den Gesundheitshandwerken ebenfalls Lese- und Schreibrechte in der ePA einzuräumen. Schließlich müssen Verordnungen nicht nur gelesen, sondern auch be- und verarbeitet werden können. Zudem sind die Gesundheitshandwerke gesetzlich legitimiert, Hilfsmittel auch ohne fachärztliche Verordnung abzugeben, soweit es sich um Folgeversorgungen handelt oder der Patient auf eine GKV-Finanzierung verzichtet. Um auch diese Versorgungen sachgerecht durchzuführen und in der weiteren Gesundheitsversorgung für andere Professionen sichtbar zu machen, sind ebenfalls entsprechende Lese- und vor allem auch Schreibrechte für die ePA notwendig.

Gleichzeitig müssen die Gesundheitshandwerke schnellstmöglich an die anderen Anwendungen der TI, wie die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) und den Messenger der Telematik (TIM), angeschlossen werden, um insbesondere mit den verschreibenden Ärzten schnell und unkompliziert kommunizieren zu können.

 

Abschließend haben die Gesundheitshandwerke die beim Parlamentarischen Frühstück besprochenen Diskussionspunkte nochmals als zentrale Positionen zusammengefasst:

  • Digitale Prozesse: Vorstellung des derzeitig größten deutschen Pilotprojekts zur „eVerordnung für Hilfsmittel“, welches den Prozess von der elektronischen Verordnung bis zur Abrechnung für die Hilfsmittelversorgung der Orthopädietechnik, Hörakustik und Augenoptik digitalisiert.
  • Offene Einbindung aller Stakeholder: Gemeinsame und konkurrenzfreie Entwicklung des Projekts mit IT-Unternehmen, Krankenkassen, Ärzteschaft und Leistungserbringern.
  • Telematikinfrastruktur (TI): Das Pilotprojekt testet ausschließlich unter Berücksichtigung der Spezifikationen der gematik. Ziel ist der gesetzeskonforme und fristgerechte Anschluss an die TI der Gesundheitshandwerke bis 2026 zur Sicherstellung einer schnellen und sicheren Kommunikation im Gesundheitswesen.
  • Fairer Wettbewerb: Für das freie Wahlrecht der Patienten von Krankenkasse und Leistungserbringer sowie die Forderung nach fairem Wettbewerb und der Gleichbehandlung aller Leistungserbringer, speziell im Kontext der eVO.
  • Datenschutz und Datensicherheit: Betonung der Wichtigkeit vom Verbot des Rezept-Makelns, des Datenschutzes und der Datensicherheit, insbesondere in Bezug auf eRezept-Apps von Drittanbietern wie bspw. Krankenkassen.

Weitere Informationen und die vollständige Positionierung zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur haben wir in einer Stellungnahme aufbereitet.

Schlagworte