Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks

Pilotprojekt "eVerordnung für Hilfsmittel"

Das Gesundheitswesen wird stetig weiter digitalisiert. In der Versorgung kranker Menschen leisten die Gesundheitshandwerke einen wichtigen Beitrag zur transparenten und wettbewerbsneutralen Umsetzung der elektronischen Verordnung (eVO).

Was ist die eVO und wen betrifft sie?

Durch Digitalisierung im Gesundheitswesen und die geplante Anbindung der Gesundheitshandwerke an die Telematikinfrastruktur (TI) soll eine deutliche Verschlankung der Prozesse erfolgen. In einem eigenen und dem derzeitig größten deutschen Pilotprojekt "eVerordnung für Hilfsmittel" erarbeiten die Gesundheitshandwerke gemeinsam mit vielen verschiedenen Stakeholdern aus IT-Unternehmen und Krankenkassen einen Vorschlag zur Umsetzung der eVO.

Sie betrifft alle Hilfsmittelleistungserbringer der Gesundheitshandwerke. Hilfsmittel sind Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um durch ersetzende, unterstützende oder entlastende Wirkung den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Um ein Chaos wie bei der Einführung des eRezepts und den Apotheken zu verhindern, wurde auf Initiative der Gesundheitshandwerke das Pilotprojekt für die Einführung der eVO aufgesetzt.

Ziel und aktueller Stand

Das Pilotprojekt hat die Gestaltung und Erprobung eines Gesamtprozesses für die eVO der Hilfsmittelversorgung zum Ziel. Dabei werden die Prozesse stufenweise für alle Nutzer der eVerordnung für Hilfsmittel – Ärzte, Leistungserbringer der verschiedenen Gesundheitshandwerke, Patienten und Kostenträger – optimiert. Die Schnittstellen werden transparent gestaltet und das Pilotprojekt wettbewerbsneutral an der Infrastruktur und den Schnittstellen der gematik ausgerichtet.

Das Pilotprojekt gliedert sich in gewerkspezifische Pilotprojekte:

  • Mehr zum Pilotprojekt eVerordnung für Hörakustik finden Sie demnächst auf der Website der Bundesinnung der Hörakustiker (biha).
  • Informationen zur eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel finden Sie auf der Website des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT).
  • Informationen zum Pilotprojekt eVerordnung für Augenoptik lesen Sie demnächst auf der Website des Zentralverbandes der Augenoptiker und Optometristen (ZVA).
  • Da die Zahntechnik ihre Aufträge direkt von den Zahnärzten bekommt und keinen unmittelbaren Patientenkontakt hat, gibt es ein eigenes Software-Projekt des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI).

Voraussetzungen für die Betriebe

Aufgrund sensibler Gesundheitsdaten der Versicherten, die gespeichert, geteilt und weiterverarbeitet werden, wurden hohe Datenschutz- und Datensicherheitsstandards gesetzt. Daher ist eine zweifache Identifikation notwendige Voraussetzung für den Anschluss an die TI:

  • Erstens benötigt ein qualifizierter Betriebsinhaber oder -leiter im Betrieb einen sogenannten elektronischen Berufsausweis (eBA), der die Person identifiziert.
  • Zweitens ist eine sogenannte Security Module Card Typ B (SMC-B), welche als Institutionskarte die jeweilige Einrichtung ausweist, nötig.

Beide Ausweiskarten sollen zukünftig von den Handwerkskammern vergeben werden. Die Betriebe benötigen spezielle Kartenlesegeräte für diese Ausweiskarten. Zusätzlich bedürfen die Betriebe zukünftig einer Konnektorschnittstelle nach den Vorgaben der gematik. Erst, wenn diese von der gematik geprüft und freigegeben wurde, sind die technischen Voraussetzungen für einen Anschluss an die TI vorhanden.

Schlagworte