Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Lebensmittelkennzeichnung

Im Rahmen der EU-Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ (Farm-to-Fork) will die EU-Kommission die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV) bis Ende 2022 überarbeiten.
    Eine blonde Bäckerin präsentiert sich in ihrer Backstube. Im Hintergrund arbeitet ein Bäcker an einem Metalltisch.

    Im Zuge der Überarbeitung der LMIV sollen insbesondere folgende Punkte geprüft werden:

    • Einführung einer standardisierten verpflichtenden Nährwertkennzeichnung auf der Packungsvorderseite
    • Ausweitung der obligatorischen Ursprungs- oder Herkunftsangaben auf bestimmte Erzeugnisse.
    • Überarbeitung der Vorschriften zur Datumsangabe (Verbrauchsdatum und Mindesthaltbarkeitsdatum)

    Ziel der EU-Kommission ist es, die „Kennzeichnungsangaben zu verbessern, um Verbraucherinnen und Verbrauchern zu helfen, eine gesündere und nachhaltigere Lebensmittelauswahl zu treffen und gegen Lebensmittelverschwendung vorzugehen“.

    Im Vorfeld der Veröffentlichung eines überarbeiteten Verordnungsentwurfes hat die EU-Kommission in der Zeit vom 13. Dezember 2021 – 07. März 2022 eine öffentliche Konsultation durchgeführt, an der sich der ZDH im Namen der Arbeitsgemeinschaft Lebensmittelhandwerke beteiligt hat. Darin spricht sich das Handwerk z.B. deutlich gegen eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung auf der Packungsvorderseite (sog. FoP-Kennzeichnung) aus. Die Hintergründe und weitere Details sind in der Stellungnahme enthalten, die wir im Downloadbereich zur Verfügung stellen.

    Zum Download

    • Stellungnahme des ZDH zur EU-Konsultation der LMIV
      7. März 2022

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