Weitere Informationsangebote im Netz
- Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat umfangreiche FAQs zu den arbeits- und sozialrechtlichen Voraussetzungen für eine Beschäftigung ukrainischer Flüchtlinge veröffentlicht.
- Auch die Bundesagentur für Arbeit stellt Informationen rund um die Beschäftigung ukrainischer Flüchtlinge bereit.
- Aktuelle Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine bietet z.B. die IQ Fachstelle Einwanderung.
- Das Projekt "Erfolgreich integrieren" soll Unternehmen dabei helfen die Potenziale Geflüchteter zu nutzen.
Anerkennung von Berufsqualifikationen
Für die Arbeitsaufnahme von Ukrainern bzw. deren abhängige Beschäftigung ist keine Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich. Sofern eine Berufsanerkennung dennoch, z.B. wegen einer längerfristigen Bleibeabsicht angestrebt wird, führen Handwerkskammern die Anerkennungsverfahren für handwerkliche Berufsqualifikationen durch. Ein in ukrainischer Sprache aufgelegter Flyer des Bundesbildungsministeriums (BMBF) und des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) gibt Hinweise zum Anerkennungsverfahren.
Ausführliche Informationen zu ukrainischen Berufsabschlüssen bietet das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen.
#WirtschaftHilft
Zur Unterstützung einer bedarfsgerechten Hilfe haben BDA, BDI, DIHK und ZDH in enger Zusammenarbeit die Initiative #WirtschaftHilft ins Leben gerufen.