Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung Geschädigter

Das Bundesfinanzministerium hat steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten veröffentlicht, mit denen das gesamtgesellschaftliche Engagement gewürdigt werden soll.
Landkarte mit einem Ausschnitt der die Ukraine und die umliegenden Staaten zeigt.

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat in Europa die größte humanitäre Krise seit Ende des Zweiten Weltkriegs ausgelöst. Die große Welle an Hilfsbereitschaft in Unternehmen und Zivilgesellschaft war von Beginn an überwältigend. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit mehreren Schreiben diverse steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten veröffentlicht, mit denen das gesamtgesellschaftliche Engagement gewürdigt werden soll. Das grundlegende Schreiben vom 17. März 2022 enthält Ausführungen zu folgenden Themen:

  • Spenden,
  • Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten,
  • Vorübergehende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine,
  • Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen,
  • Lohnsteuer,
  • Aufsichtsratsvergütungen,
  • Umsatzsteuer und
  • Schenkungsteuer

Mit Schreiben vom 7. Juni 2022 hat das BMF das ursprüngliche Schreiben aus dem März um weitere lohnsteuerliche Unterstützungen ergänzt und am 13. März 2023 ein gesondertes Schreiben "Spenden für technische Hilfe zur Reparatur kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine" veröffentlicht.

Aufgrund der Fortdauer des russischen Angriffskrieges wurde der zeitliche Anwendungsbereich der Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen in mehreren Schritten (zuletzt mit Schreiben vom 4. Dezember 2024) auf Maßnahmen erstreckt, die bis zum 31. Dezember 2025 ausgeführt werden.

Das BMF stellt im Rahmen des "FAQ Ukraine Steuern" allgemeine Informationen zu den steuerlichen Erleichterungen zum Abruf bereit, die laufend aktualisiert werden. Die FAQ sollen einen kurzen Überblick über die näheren Einzelheiten der entsprechenden Maßnahmen geben und die sich in der Praxis ergebenden Fragen beantworten.

Schlagworte