Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Nachhaltigkeitsberichterstattung

Durch die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) müssen künftig auch Handwerksbetriebe Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen. Um die Bürokratie in den Betrieben nicht weiter zu erhöhen, müssen Datenerhebungen begrenzt werden.
Personengruppe an einem Tisch zur Besprechung der ESG-Strategie

Aktueller Stand der Gesetzgebung

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist de facto eine Transparenzrichtlinie, mit der Unternehmen, die in den Anwendungsbereich fallen verpflichtet werden, ihre Nachhaltigkeitsstrategie und -ziele, Nachhaltigkeitsmaßnahmen und -fortschritte zu beschreiben, zu dokumentieren und als Teil des Lageberichts transparent und öffentlich zu machen.

Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Umsetzung in nationales Recht muss bis Mitte dieses Jahres (Mitte 2024) erfolgt sein.

Die CSRD selbst formuliert lediglich, welche Unternehmen, ab wann und in welcher Form einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen. Was genau zu berichten ist, darüber enthält die CSRD lediglich grobe Anhaltspunkte. Erst die am 22. Dezember 2023 im EU-Amtsblatt veröffentlichten branchenübergreifenden EU-Berichtsstandards (ESRS Set 1) geben konkret Auskunft, welche Daten genau offenzulegen sind, um den Berichtspflichten zu genügen.

Die ersten Unternehmen (kapitalmarktorientierte Großunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und mehr als 25 Mio. Euro Bilanzsumme oder mehr als 50 Mio. Euro Umsatzerlös) müssen bereits für das Geschäftsjahr 2024 Daten gemäß der CSRD erheben und diese in 2025 in ihrem Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Die anderen gemäß der CSRD berichtspflichtigen Unternehmen (darunter alle weiteren Großunternehmen, kapitalmarktorientierte KMU sowie alle Kreditinstitute) folgen in den kommenden Jahren schrittweise.

Wichtig zu erwähnen ist, dass weder die CSRD noch die ESRS quantitative Ziele oder Grenzwerte vorschreiben, die berichtspflichtige Unternehmen im Themenbereich der Nachhaltigkeit erreichen müssen.

Wer fällt in den Anwendungsbereich der CSRD und ist direkt berichtspflichtig?

1. Alle großen Unternehmen, unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung, wenn sie zwei der dreifolgenden Kriterien erfüllen:

  • Mehr als 250 Beschäftigte
  • Bilanzsumme über 20 Millionen Euro (künftig: über 25 Mio Euro)
  • Nettoumsatz über 40 Millionen Euro  (künftig: über 50 Mio Euro)

2. Alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), mit Ausnahme börsennotierter Kleinstunternehmen.

Als Kleinstunternehmen gelten Unternehmen, die zwei der drei Merkmale nicht überschreiten:

  • 10 Beschäftigte
  • 350.000 Euro (künftig: 450.000 Euro) Bilanzsumme
  • 700.000 Euro (künftig: 900.000 Euro) Nettoumsatz

Aufgrund der genannten Größenkriterien dürften nur die wenigsten Handwerksbetriebe direkt berichtspflichtig gemäß CSRD / ESRS werden. Und doch ist davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren viele Handwerksbetriebe indirekt (z.B. im Rahmen der Lieferkette) zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen aufgefordert werden. Die Hintergründe hierfür werden im Absatz: „Was kommt auf die Handwerksbetriebe zu?“ erklärt.

Weiterführende Informationen:

  • CSRD-Richtlinientext: Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, veröffentlicht am 16. Dezember 2022 im Amtsblatt der EU, L 322, Seite 15 ff.
     
  • ESRS-Set1: Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, veröffentlicht am 22. Dezember 2023 im Amtsblatt der EU, Reihe L
     
  • Im Zusammenhang mit der Einführung der Berichtsstandards für Großunternehmen (ESRS Set1) hat EFRAG eine FAQ-Plattform erstellt, mit der eine unverbindliche Hilfestellung bei Umsetzungsfragen gegeben werden soll – Stand Januar 2024

Was kommt auf die Handwerksbetriebe zu?

Obwohl nur die wenigsten Handwerksbetriebe gemäß CSRD direkt berichtspflichtig sind bzw. werden, erhalten immer mehr Handwerksbetriebe unterschiedlichste Fragebögen von ihren Firmenkunden, Banken oder öffentlichen Auftraggebern, mit denen sie Auskunft über ihre Energieverbräuche oder Nachhaltigkeitsaktivitäten geben sollen. Damit ist genau der Trickle-Down-Effekt eingetreten, vor dem der ZDH seit Beginn der Diskussionen um die Nachhaltigkeitsberichterstattung gewarnt hat.

Eventuell gehören Sie zu den 6 Prozent der Handwerksbetriebe, die zwar nicht der Pflicht zur Berichterstattung unterliegen, aber dennoch bereits mit Fragebögen seitens ihrer Kunden, der Banken oder bei Auftragsvergaben der öffentlichen Hand konfrontiert wurden, in denen Sie Auskunft über Umwelt- und Sozialaspekte sowie zur Unternehmensführung geben sollten. Falls dies der Fall ist, werden Sie festgestellt haben, dass diese Fragebögen sehr unterschiedlich ausfallen, sowohl im Umfang als auch in der Tiefe der gestellten Fragen.

Über die Lieferkette bzw. im Rahmen von Kreditentscheidungen dürfte der Anteil der Handwerksbetriebe, die über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten, über ihre CO2-Bilanz oder über ihre Tätigkeit als Arbeitgeber usw. berichten müssen, in den kommenden Jahren deutlich steigen, obwohl sie gesetzlich dazu nicht verpflichtet wären. Denn tun sie es nicht, laufen diese Betriebe Gefahr, Aufträge zu verlieren oder Darlehen zu deutlich schlechteren Konditionen zu erhalten.

Um unter diesen Voraussetzungen den Verwaltungsaufwand für Betriebe zu begrenzen, die zwar nicht berichtspflichtig, aber innerhalb der Lieferkette oder als Kreditnehmer indirekt gezwungen werden, Kennzahlen oder Nachhaltigkeitsaktivitäten offen zu legen, wird auf EU-Ebene an einem freiwilligen Berichtsstandard gearbeitet, der sich an nicht-berichtspflichtige Unternehmen richtet. 

Mittlerweile liegt ein Entwurf für einen solchen freiwilligen Berichtsstandard (der sog. VSME-Standard, kurz VSME) vor.

Das Ziel des VSME besteht darin, dass nicht-berichtspflichtige Betriebe mit Hilfe dieses Standards ihren Kunden und Kreditgebern genau die Informationen liefern, die diese im Rahmen ihrer eigenen CSRD-Berichtspflicht benötigen und dass der Berichtsaufwand (Zeitaufwand, Beratungskosten) für nicht-berichtspflichtige Handwerksbetriebe somit begrenzt und der Zugang zu Finanzierungen dauerhaft gesichert werden kann.

Um dieses Ziel zu erreichen, muss jedoch sichergestellt sein, dass Handwerksbetriebe diesen freiwilligen Berichtsstandard – VSME – auch verstehen und auf Basis vorliegender Daten erfüllen können. Denn was sich in der Theorie gut anhört, muss noch lange nicht praktikabel sein. Deshalb suchen wir Handwerksbetriebe, die sich bereit erklären, bis zum 10.04.2024 an einem Praxistest teilzunehmen und somit auch die künftige Rechtsetzung aktiv zu beeinflussen. Sollten Sie interessiert sein, finden Sie weitere Informationen im Kapitel Praxistest: Handwerksbetriebe gesucht.

Praxistest: Handwerksbetriebe gesucht!

Um den Berichtsaufwand insbesondere der Betriebe zu reduzieren, die von der CSRD zwar nicht direkt betroffen sind, über die Lieferkette oder im Rahmen der Kreditvergabe etc. aber dennoch Nachhaltigkeitsdaten bereitstellen sollen – also Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen des Handwerks – wird auf EU-Ebene an einem einheitlichen Berichtsstandard gearbeitet, den Handwerksbetriebe künftig nutzen könnten. Dieser freiwillige Berichtsstandard (sog. VSME) wurde als Entwurf im Februar 2024 veröffentlicht und soll nun bis 10.04.2024 einem Praxistest unterzogen werden.

Hierfür brauchen wir Ihre Hilfe:

Testen Sie den VSME und nehmen Sie so aktiv Einfluss auf die letztendliche Ausgestaltung des Berichtsstandards. Sie sind interessiert? Dann erhalten Sie im folgenden Abschnitt weitere Informationen.

Der ZDH führt in Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern und Fachverbänden einen Feldtest durch, um z.B. herauszufinden:

  • wie lange Sie für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes auf Basis des VSME benötigen,
  • ob die Fragen verständlich sind
  • ob Sie die benötigten Daten überhaupt zur Verfügung haben bzw. auf welchen Wegen Sie sich diese beschaffen müssten
  • ob Sie Hilfe bräuchten beim Erstellen des Nachhaltigkeitsberichtes
  • welchen Nutzen Sie in der Nutzung des Berichtsstandards sehen, etc.

Für die Erhebung Ihrer Erfahrungswerte bzw. Ihrer Änderungsvorschläge müssen Sie uns keine betriebsinternen Daten übermitteln, sondern lediglich die Antworten auf o.g. Fragestellungen. Hierfür erhalten Sie von uns einen Auswertungsbogen, den Sie während der Testphase ausfüllen. Während des Bearbeitungszeitraumes können Sie natürlich jederzeit aussteigen. In dem Fall würden wir aber gerne die Gründe erfahren, um auch diese in den Konsultationsprozess einspeisen zu können.

Um Ihnen eine Teilnahme ohne Sprachbarrieren zu ermöglichen, haben wir die ursprünglich in englischer Sprache vorliegenden Konsultationsdokumente ins Deutsche übersetzt. Zusätzlich stellen wir Ihnen auf Wunsch gern eine Betriebsberaterin / einen Betriebsberater an die Seite, die / der Sie während der Testphase unterstützt. Und last but not least erhalten Teilnehmer eine spezielle Mailadresse, über die Sie anfallende Fragen stellen können.

Zum Abschluss der Testphase werden wir die von Ihnen übermittelten Hinweise aufbereiten und in einem Abschlussworkshop präsentieren und mit Ihnen diskutieren. So soll sichergestellt werden, dass Ihre Hinweise richtig verstanden wurden und in die weitere Abstimmung des VSME einfließen können.

Sie wollen uns unterstützen?

Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail mit folgenden Informationen:

  • Anzahl der Mitarbeiter/innen in Ihrem Betrieb (inkl. Inhaber/in)
  • Gewerk
  • Bundesland und zuständige Handwerkskammer
  • Ansprechpartner / Ansprechpartnerin in Ihrem Betrieb inkl. Mailadresse

Nach erfolgter Kontaktaufnahme erhalten Sie eine Antwortmail mit allen weiteren Informationen.

Tipp: E-Tool für den Nachhaltigkeitsnachweis nutzen

Logo MIE und E-Tool

Die nutzergeführte Datenerfassung ermöglicht individuelle Auswertungen der Jahresverbräuche und die Identifikation maßgeschneiderter Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen. Das E-Tool beinhaltet z.B. die Erfassung der Emissionen des Fuhrparks, eine grafische Darstellung des betrieblichen Transformationsprozesses und die Erstellung eines betrieblichen CO2-Fussabdrucks.

Zum E-Tool

Selbstcheck: Nachhaltigkeit für Handwerksbetriebe

Ansicht Broschüre Nachhaltigkeitsmotor - Selbstcheck

Mit dem interaktiven Selbstcheck kann jedes Unternehmen in neun Themenbereichen testen, in welchen Umfang es bereits Nachhaltigkeit in Geschäftsprozesse einbezieht und erhält Anregungen, welche Weiterentwicklungsmöglichkeiten in diesem Bereich bestehen.

Zum Selbstcheck

Nachhaltigkeitsnavigator Handwerk

Bildausschnitt zum Nachhaltigkeitsnavigator

Der Nachhaltigkeitsnavigator ist ein Instrument, entwickelt für das Handwerk, mit dem Betriebe Schritt für Schritt einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen können.

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