Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Einstiegsqualifizierung - Türöffner zur Berufsausbildung

Bewerber mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch in den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keinen Ausbildungsplatz erhalten, soll durch Einstiegsqualifizierung eine Brücke in die Ausbildung gebaut werden.

Inhalt

Qualifizierungsbausteine für Berufe im Handwerk
Assistierte Ausbildung während der Einstiegsqualifizierungen (§§ 75 f. SGB III)
Flyer "Einstiegsqualifizierung - Potenzial entdecken, Talente fördern"
Vertragsmuster zum Herunterladen
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Einstiegsqualifizierung

Einleitung

Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) soll Bewerbern mit eingeschränkter Vermittlungsperspektive als Brücke in die Berufsausbildung dienen. Als betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 4 bis maximal 12 Monaten bietet sie Bewerbern die Möglichkeit zu zeigen, was in ihnen steckt, und den Betrieben die Chance, den potentiellen Fachkräftenachwuchs näher kennen zu lernen und mehr zu sehen als Schulzeugnisse aussagen. Idealerweise sollte die EQ so terminiert werden, dass ein nahtloser Übergang in eine Ausbildung zum Beginn des nächsten Ausbildungsjahres möglich ist. Im Einzelfall kann auf Antrag des Betriebes die Qualifizierung auf eine nachfolgende Ausbildung angerechnet werden.

Eine Einstiegsqualifizierung

  • kann auch in Teilzeit durchgeführt werden.
  • kann auch im Betrieb durchgeführt werden, in denen ein betriebliches Berufsausbildungsverhältnis mit dem Teilnehmenden zuvor vorzeitig gelöst worden ist.
  • kann für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 19 auch gefördert werden, wenn sie auf eine Ausbildung nach den Ausbildungsregelungen des § 66 des Berufsbildungsgesetzes oder des § 42r der Handwerksordnung vorbereitet.

Es können sich ebenfalls Betriebe an der Einstiegsqualifizierung beteiligen, die zum Beispiel aufgrund ihrer Spezialisierung nicht alle Anforderungen für eine duale Ausbildung erfüllen.

Die Einstiegsqualifizierung wird zwischen Betrieb und Jugendlichen vertraglich geregelt. Die Inhalte und Tätigkeiten sind eng an die staatlichen Ausbildungsberufe geknüpft. Zur praktischen Durchführung der Einstiegsqualifizierung hat die Handwerksorganisation mehr als 140 Qualifizierungsbausteine entwickelt.

Qualifizierungsbausteine für Berufe im Handwerk

Die ausformulierten von der ZWH vorgehaltenen Qualifizierungsbausteine können kostenfrei heruntergeladen werden. Aktualisierungen, Weiter- oder Neuentwicklungen der Qualifizierungsbausteine sind seitens der ZWH nicht vorgesehen. www.zwh.de

Arbeitgeber, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, können durch Zuschüsse zur Vergütung bis zu einer Höhe von 262 Euro monatlich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag des Auszubildenden gefördert werden.

Teilnehmende an einer Einstiegsqualifizierung können durch Übernahme der Fahrkosten gefördert werden.

Überblick Qualifizierungsbausteine

  • Bearbeiten und Verarbeiten von Rohren
  • Montieren und Demontieren von Trinkwasser- und Entwässerungsleitungen
  • Montieren und Demontieren von sanitären Einrichtungen
  • Montieren und Demontieren von Heizungsanlagen
  • Montieren und Demontieren von raumlufttechnischen Anlagen
  • Warten und Instandhalten von Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen
  • Bearbeitung von Werkstoffen für Brillenfassungen
  • Mitwirken bei der Fertigung, Verglasung und Instandsetzung von Vollrandbrillenfassungen
  • Beschaffung, Lagerung und Präsentation von Waren

 Der erstgenannte Qualifizierungsbaustein soll als grundlegender Baustein in jedem Fall bearbeitet werden.

  • Austausch und Montage von Fahrzeugverglasungen sowie Reparatur von Steinschlagschäden
  • Zuschneiden und Bearbeiten von Glas sowie Werkstoffen für die Fahrzeugverglasung
  • Anbringen von Sonnen-, Sicht- und Splitterschutzfolien
  • Auftragsabwicklung und Kundenbetreuung
  • Herstellen von Broten und Kleingebäcken
  • Herstellen von Feinen Backwaren aus Teigen und Verarbeiten von Massen
  • Herstellen und Ausgarnieren von Torten und Desserts
  • Herstellen von Backwarensnacks und Partykleingebäck
  • Herstellen von kleinen Gerichten und Süßspeisen
  • Gestalten buchbinderischer Erzeugnisse
  • Manuelles und maschinelles Herstellen verschiedenartiger buchbinderischer Erzeugnisse
  • Rahmen von Bildern und Objekten
  • Herstellen von Behältnissen
  • Instandsetzen von Büchern
  • Kaschieren von Produkten
  • Herstellen von Holzverbindungen
  • Verarbeiten von Metallen
  • Herstellen von Holzbauteilen
  • Verarbeiten von Dachsteinen
  • Verarbeiten von Schiefer und Faserzementplatten
  • Verarbeiten von Reet
  • Verarbeiten von Kunststoffbahnen
  • Verarbeiten von Bitumenbahnen
  • Montage, Demontage und Installation
  • Installation und Schaltung von Beleuchtungsanlagen
  • Installation und Inbetriebnahme von Informations- und Kommunikationssystemen
  • Installation und Inbetriebnahme von Haushaltsgeräten
  • Installation und Inbetriebnahme von Antennen und Breitbandkommunikationsanlagen
  • Montage und Inbetriebnahme von Steuerungs- und Antriebstechnik
  • Warenangebot und Umgang mit Kunden
  • Warenlagerung und Warenpräsentation
  • Bäckerei: Warenzubereitung
  • Konditorei: Warenzubereitung
  • Fleischerei: Herstellen von küchenfertigen Fleischerzeugnissen und Fleischgerichten
  • Fleischerei: Herstellen von verzehrfertigen Speisen und Salaten
  • Demontieren und Montieren von fahrzeugtechnischen Bauteilen und -gruppen
  • Durchführen von Instandsetzungsarbeiten
  • Lackieren von Fahrzeugen
  • Zerlegen und Zuschneiden von Fleisch
  • Herstellen von Wurstwaren
  • Herstellen von küchenfertigen Fleischerzeugnissen und Fleischgerichten
  • Herstellen von verzehrfertigen Speisen und Salaten
  • Kundenempfang und -betreuung

Das Absolvieren des ersten ist Voraussetzung für die Teilnahme an den anderen Bausteinen.

  • Pflege von Haar und Kopfhaut
  • Grundtechniken des Haarschneidens
  • Ausgewählte farbverändernde Haarbehandlungen
  • Ausgewählte formverändernde Haarbehandlungen
  • Kosmetik und Maniküre
  • Reinigen und Pflegen von textilen und nicht textilen Fußböden
  • Reinigen und Pflegen von Glasflächen
  • Reinigen, Desinfizieren und Pflegen von Sanitär- und Hygienebereichen
  • Reinigen und Pflegen von Außenanlagen und Verkehrsflächen
  • Gebäudeinnenreinigungsarbeiten
  • Transport, Lagerung und Wartung von Gerüstbauteilen
  • Auf- und Abbau von längen- und flächenorientierten Arbeits- und Schutzgerüsten
  • Auf- und Abbau von Arbeitsplattformen, Arbeitsbühnen und Aufzügen
  • Aus- und Abbau von Gerüsten für besondere Verwendungszwecke
  • Informationsbearbeitung und -management
  • Büroorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe
  • Auftragsbearbeitung
  • Materialbeschaffung und Rechnungsbearbeitung
  • Demontieren und Montieren von fahrzeugtechnischen Bauteilen und -gruppen
  • Durchführen einfacher Wartungsarbeiten
  • Instandhalten von einfachen elektrischen Systemen
  • Instandhalten von Kupplungs- und Bremsteilen sowie Schwingungsdämpfern
  • Instandhalten von Karosserien und Fahrzeugrahmen
  • Messen und prüfen von einfachen Fahrzeugsystemen
  • Herstellen von Feinen Backwaren aus Teigen
  • Verarbeiten von Massen
  • Herstellen von Salz- und Käsegebäck
  • Herstellen von Tee- und Dauergebäck
  • Herstellen und Gestalten von Torten und ähnlichen Konditoreierzeugnissen
  • Herstellen von Pralinen und zuckerhaltigen Erzeugnissen
  • Herstellen von Süßspeisen
  • Herstellen von kleinen Gerichten
  • Ausführen von Näh- und Teilarbeiten mit der Hand
  • Ausführen von Näh- und Teilarbeiten mit der Maschine
  • Durchführen von Reparatur- und Änderungsarbeiten
  • Anfertigen eines einfachen Bekleidungsstücks
  • Herstellen von Baukörpern aus Steinen
  • Herstellen von Putzen
  • Herstellen von Estrichen
  • Verlegen von Fliesen und Platten
  • Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton
  • Herstellen von Bauteilen im Trockenbau
  • Herstellen von Baugruben/Verlegen von Entsorgungsleitungen/Herstellen von Verkehrswegen
  • Sanieren, Instandsetzen und Sichern von Baukörpern
  • Anstricharbeiten, innen
  • Klebearbeiten
  • Anstricharbeiten, außen
  • Objektlackierungen
  • Dämmarbeiten
  • Bodenbelagsarbeiten
  • Putzarbeiten
  • Trockenbau
  • Grundlagen Metallbau
  • Maschinelles Bearbeiten
  • Herstellen einfacher Metall- oder Stahlbaukonstruktionen
  • Einbau / Montage von Schlössern und Beschlagteilen
  • Montage / Demontage / Befestigungstechnik
  • Grundlagen Schweißen
  • Kundenbetreuung und Qualitätssicherung
  • Herstellen und Instandsetzen von Polstermöbeln
  • Anfertigen und Montieren von Raumdekorationen
  • Gestalten und Verlegen von Bodenbelägen
  • Dekorieren von Wänden und Decken
  • Herstellen von Baukörpern aus Steinen
  • Herstellen einfacher Holzkonstruktionen und Baukörper aus Beton und Stahlbeton
  • Herstellen von Baugruben und Gräben sowie Einbauen von Ver- und Entsorgungsleitungen
  • Herstellen von Verkehrswegen aus Beton und Asphalt
  • Herstellen von Verkehrswegen aus künstlichen Steinen
  • Bearbeiten von Vollholz und Herstellen einfacher Werkstücke
  • Bearbeiten von Holzwerkstoffen und Herstellen einfacher Kastenmöbel einschließlich Tischler-Schreiner-Maschinenlehrgang 1 (TSM 1)
  • Furnieren und Belegen von Plattenwerkstoffen
  • Einbau von Zimmertüren
  • Einbau von Fenstern und Haustüren
  • Einbau von Küchen
  • Einbau von Inneneinrichtungen
  • Einbau von Fußböden
  • Einbau von Wand- und Deckenverkleidungen
  • Durchführen von Trockenbauarbeiten
  • Herstellen von Holzkonstruktionen
  • Herstellen von Fachwerk- und Wandkonstruktionen
  • Herstellen von Dachkonstruktionen und Dächern
  • Herstellen von Bauteilen im Aus- und Trockenbau
  • Herstellen gerader Treppen
  • Sanieren von Holzkonstruktionen
  • Verarbeiten von Werkstoffen
  • Demontieren und Montieren von fahrzeugtechnischen Baugruppen
  • Montieren von Fahrrädern
  • Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrwerken
  • Warten, Prüfen und Einstellen von Kraftübertragungs- und Bremssystemen
  • Warten, Prüfen und Einstellen von elektrischen Systemen
  • Warten, Prüfen und Einstellen von Motoren

Assistierte Ausbildung während der Einstiegsqualifizierungen (§§ 75 f. SGB III)

Die Assistierte Ausbildung kann auch während einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung im Sinne von § 54a SGB III Jugendliche mit sozialpädagogischer Begleitung, Angeboten zum Abbau von Bildungs- und Sprachdefiziten und zur Vermittlung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten unterstützen. 

Gesetzestext SGB III § 54a und § 75:

§ 54a Einstiegsqualifizierung

§ 75 Assistierte Ausbildung

Stand 2023

Flyer "Einstiegsqualifizierung - Potenzial entdecken, Talente fördern"

Zur Publikation

Vertragsmuster zum Herunterladen

  • Vertragsmuster HWK
  • Vertragsmuster HWK-Anlage
  • Betriebszeugnis
  • Muster Vermittlungsauftrag

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Einstiegsqualifizierung

Was ist eine Einstiegsqualifizierung (EQ)?
Welches Ziel hat eine Einstiegsqualifizierung (EQ)?
Welche Vorteile bietet die Einstiegsqualifizierung (EQ) für den Betrieb?
Für welche Betriebe ist die Einstiegsqualifizierung (EQ) geeignet?
Welche Zielgruppe hat die Einstiegsqualifizierung (EQ)?
Für welchen Personenkreis wird die Einstiegsqualifizierung (EQ) gefördert?
Besteht eine Altersbegrenzung?
Welche ausländischen Personen können gefördert werden?
Kann man Ausbildungsduldung/-aufenthaltserlaubnis auch für eine Einstiegsqualifizierung (EQ) beantragen?
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Förderung ausgeschlossen?
Was sind die Fördervoraussetzungen?
Wie wird die Förderung beantragt?
Was ist bei der Einstiegsqualifizierung (EQ) inhaltlich zu beachten?
Woher sind diese Qualifizierungsbausteine erhältlich?
Können mehrere Qualifizierungsbausteine zeitlich parallel vermittelt werden und wie ist die Richtzeit zu verstehen?
Erhält der Teilnehmende einer Einstiegsqualifizierung (EQ) eine Vergütung?
Welche Unterstützungsangebote bestehen ergänzend zur Einstiegsqualifizierung (EQ)?
Wann kann frühestens eine Förderung beansprucht werden?
Wie lange sollte die Einstiegsqualifizierung (EQ) dauern?
Was gilt als regulärer Ausbildungsbeginn?
Kann eine Einstiegsqualifizierung (EQ) unterbrochen werden?
Kann eine Einstiegsqualifizierung (EQ) in Teilzeit gefördert werden?
Darf eine Einstiegsqualifizierung (EQ) im selben Betrieb verlängert werden?
Kann Teilnehmenden, die sich für eine Einstiegsqualifizierung (EQ) bewerben, zusätzliche Leistungen gewährt werden?
Können ergänzende Leistungen durch die Agentur oder Dritte an Betriebe erbracht werden?
Können vom Betrieb noch andere Fördermittel in Anspruch genommen werden?
Kann nach Abbruch einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme eine Einstiegsqualifizierung (EQ) gefördert werden?
Kann eine Einstiegsqualifizierung (EQ) gefördert werden, wenn der Jugendliche eine Nebentätigkeit auf 400 Euro Basis ausführt?
Kann Einstiegsqualifizierung (EQ) im Betrieb von Familienangehörigen gefördert werden?
Was passiert mit einem Bewerber, der ein Angebot nicht annimmt?
Ist eine Bescheinigung über eine ärztliche Erstuntersuchung erforderlich?
Warum ist eine Einstiegsqualifizierung (EQ) sozialversicherungspflichtig?
Wer zahlt die Beiträge zur Sozialversicherung des Jugendlichen, der eine Einstiegsqualifizierung (EQ) absolviert?
Wie hoch ist der Beitrag zur Sozialversicherung?
Besteht ein Anspruch auf eine Sonderzuwendung wie z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld während einer Einstiegsqualifizierung (EQ)?
Entsteht bei 4-monatigen Einstiegsqualifizierung (EQ) ein Anspruch auf Mindesturlaub von 24 Werktagen (bei Volljährigen)?
Wer leistet bei einem Betriebsunfall Versicherungsschutz?
Kann eine/ein schwer behinderter Teilnehmende/r, die/der eine Einstiegsqualifizierung (EQ) absolviert, bei der Zahl der Pflichtarbeitsplätze für Schwerbehinderte angerechnet werden?
Ist eine Einstiegsqualifizierung (EQ) im Verbund mehrerer Betriebe möglich?
Können sich Bildungszentren beteiligen?
Soll an der überbetrieblichen Unterweisung teilgenommen werden?
Kann ein Jugendlicher eine Einstiegsqualifizierung (EQ) beginnen, der von der Vollzeitschulpflicht befreit ist?
Kann eine Einstiegsqualifizierung (EQ) gefördert werden, wenn nicht die entsprechende Fachklasse besucht wird?
Müssen Teilnehmer einer Einstiegsqualifizierung (EQ) in den jeweiligen Fachklassen unterrichtet werden?
Kann für eine Einstiegsqualifizierung (EQ) ein Zertifikat ausgestellt werden, wenn nicht die entsprechende Fachklasse besucht wird?
Wie wird die Teilnahme an der Einstiegsqualifizierung (EQ) nachgewiesen?
Gibt es für die Betriebe eine Hilfe zur Erstellung des Zeugnisses?

Was ist eine Einstiegsqualifizierung (EQ)?

Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein durch die Bundesagentur für Arbeit gefördertes, sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum, das im § 54a des Dritten Sozialgesetzbuches geregelt ist.

Welches Ziel hat eine Einstiegsqualifizierung (EQ)?

Ziel ist die Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Die Vermittlung in eine betriebliche Ausbildung hat Vorrang vor einer Vermittlung in eine Einstiegsqualifizierung (EQ).

Welche Vorteile bietet die Einstiegsqualifizierung (EQ) für den Betrieb?

Betriebe können den künftigen Fachkräftenachwuchs kennenlernen, insbesondere junge Menschen, die erst auf den zweiten Blick überzeugen. Die gute Übernahmequote von rund 60 Prozent in Ausbildung belegt den Erfolg der Einstiegsqualifizierung (EQ).

Nichtausbildende Betriebe können den (Wieder-) Einstieg in eine Ausbildung erproben.

Für welche Betriebe ist die Einstiegsqualifizierung (EQ) geeignet?

Ausbildungsbetriebe sowie Betriebe, die bislang nicht oder nicht mehr ausbilden, können eine Einstiegsqualifizierung (EQ) durchführen.

Welche Zielgruppe hat die Einstiegsqualifizierung (EQ)?

An einer Einstiegsqualifizierung (EQ) können Ausbildungsinteressierte teilnehmen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt, noch keinen Ausbildungsplatz gefunden und noch keine Berufsausbildung bzw. kein Studium abgeschlossen haben. Zur Zielgruppe gehören insbesondere Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, Ausbildungssuchende mit fehlender Ausbildungsreife und Sozialbenachteiligte und lernbeeinträchtigte Ausbildungssuchende.

Für welchen Personenkreis wird die Einstiegsqualifizierung (EQ) gefördert?

Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein Angebot bei der Agentur für Arbeit gemeldete Ausbildungsbewerber

  • Auszubildende, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen,
  • lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Auszubildende und
  • mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keinen Ausbildungsplatz haben.

Besteht eine Altersbegrenzung?

Eine Altersbegrenzung für die Förderung einer Einstiegsqualifizierung (EQ) besteht nicht.

Welche ausländischen Personen können gefördert werden?

Daueraufenthaltsberechtigte (Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt-EU nach §§ 9 und 9a AufenthG) und deren Familienangehörige sowie Familienangehörige eines Deutschen (§ 28 AufenthG), Personen mit Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildung (§§ 16-17a AufenthG), der Erwerbstätigkeit (§§ 18-21 AufenthG) und aus familiären Gründen (§§ 27-36 AufenthG) können sofort bzw. nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis (nach Ermessen der BA) gefördert werden.

Kann man Ausbildungsduldung/-aufenthaltserlaubnis auch für eine Einstiegsqualifizierung (EQ) beantragen?

Für eine Einstiegsqualifizierung (EQ) kann die Ausländerbehörde eine Ermessensduldung für Teilnehmende ausstellen.

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Förderung ausgeschlossen?

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Teilnehmende zuvor im selben Betrieb beschäftigt war, es sei denn, der oder die Auszubildende hat im selben Betrieb eine Berufsausbildung begonnen und nicht abgeschlossen.

Der Betrieb darf nicht dem Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise der Ehe- oder Lebenspartnerin oder den Eltern der oder des Teilnehmenden gehören.

Was sind die Fördervoraussetzungen?

Der Betrieb schließt mit der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer einen Praktikumsvertrag ab. Der Betrieb zahlt der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer eine Praktikumsvergütung und führt für sie oder ihn Beiträge zur Sozialversicherung ab.

Der Einstiegsqualifizierung (EQ)-Vertrag ist der zuständigen Stelle (z. B. Handwerkskammer) anzuzeigen.

Innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Förderzeitraumes hat der Arbeitgeber eine Zusammenstellung über die an den Auszubildenden gezahlte Vergütung sowie die darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge einzureichen und die entsprechenden Zahlungen in geeigneter Form nachzuweisen.

Wie wird die Förderung beantragt?

Der Förderantrag ist zwingend vor Beginn der Einstiegsqualifizierung (EQ) bei der zuständigen Agentur für Arbeit/ dem zuständigen Jobcenter zu stellen, in deren Bezirk der EQ-Teilnehmende den Wohnsitz hat.

Bei jungen Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 19 SGB III liegt die Leistungsverantwortung ab 01.01.2025 stets bei der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk die EQ-Teilnehmenden ihren Wohnsitz haben.

Die Förderung kann online über die Arbeitsagentur beantragt werden: Den Antrag und alle weiteren Formulare wird über das Benutzerkonto beim Arbeitgeber-Service (Telefon 0800 4 555520) online zur Verfügung gestellt.

Was ist bei der Einstiegsqualifizierung (EQ) inhaltlich zu beachten?

Die Einstiegsqualifizierung (EQ) orientiert sich an den Ausbildungsinhalten anerkannter Ausbildungsberufe. Die Anwendung von Qualifizierungsbausteinen wird dringend empfohlen, um betriebliche Mindeststandards zu gewährleisten und den Betrieben passgenaue und flexible Qualifizierungspläne an die Hand zu geben.

Woher sind diese Qualifizierungsbausteine erhältlich?

Im Handwerk wurden etwa 140 bundeseinheitliche Qualifizierungsbausteine entwickelt, die im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung (EQ) kombinierbar sind: https://zwh.de/angebote/qualifizierungsbausteine-fuer-die-berufsvorbereitung-und-die-einstiegsqualifizierung/

Sofern keine aktuellen Qualifizierungsbausteine vorliegen, müssen sie vom Betrieb selbst entwickelt werden. Unterstützung bieten ggf. die Innung und die Datenbank der Qualifizierungsbausteine - ueberaus.de

Können mehrere Qualifizierungsbausteine zeitlich parallel vermittelt werden und wie ist die Richtzeit zu verstehen?

In der Einstiegsqualifizierung (EQ) müssen die Qualifizierungsbausteine nicht notwendigerweise zeitlich nacheinander vermittelt werden. Sie können auch zeitlich verschachtelt sein. Die Stundenrichtwerte je Qualifizierungsbaustein sind ein Orientierungswert für die betriebliche Planung. In Abhängigkeit von den Lernvoraussetzungen des/der Teilnehmenden und den konkreten betrieblichen Vermittlungsbedingungen kann die faktische Vermittlungszeit nach oben oder unten abweichen. Die Abweichung sollte 20% vom Richtwert nicht überschreiten. In das Zeitvolumen gehen auch evtl. Schulbesuchszeiten und Zeiten der überbetrieblichen Unterweisung ein.

Erhält der Teilnehmende einer Einstiegsqualifizierung (EQ) eine Vergütung?

Ja. Die Agentur für Arbeit/das Jobcenter fördert die Vergütung (Stand Juli 2024: 262 Euro) zuzüglich eines Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag mit einem Pauschalbetrag. Um die Attraktivität der Einstiegsqualifizierung (EQ) für die Teilnehmenden zu erhöhen, wird eine Aufstockung durch den Betrieb (bis maximal zur Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr) empfohlen.

Junge Menschen, die an einer EQ nach §54a des Dritten Sozialgesetzbuches teilnehmen, unterliegen nicht der gesetzlichen Regelung des Mindestlohnes.

Welche Unterstützungsangebote bestehen ergänzend zur Einstiegsqualifizierung (EQ)?

Begleitend zur Einstiegsqualifizierung (EQ) können Angebote der Assistierten Ausbildung (AsAflex) wahrgenommen werden. Dazu gehören bedarfsorientiert Stützunterricht, eine sozial-pädagogische Betreuung und eine Ausbildungsbegleitung.

Junge Menschen mit Migrationshintergrund können zudem erforderliche Deutschsprachkurse (Berufssprachkurse) besuchen.

Wann kann frühestens eine Förderung beansprucht werden?

Neben dem üblichen Förderbeginn einer Einstiegsqualifizierung (EQ) ab 1. Oktober ist für Bewerber älterer Schulentlassjahrgänge (Altbewerber) ein vorgezogener Beginn ab dem 1. August möglich.

Wie lange sollte die Einstiegsqualifizierung (EQ) dauern?

Die Dauer der Einstiegsqualifizierung (EQ) beträgt mindestens vier Monate und kann maximal ein Jahr. Sie ist in Abhängigkeit vom Entwicklungsstand des Jugendlichen flexibel gestaltbar. Empfohlen wird ein Zeitraum, der einen nahtlosen Übergang am Beginn des nächsten Ausbildungsjahres möglich macht. Aus betrieblicher Sicht bieten die zu den Qualifizierungsbausteinen angegebenen Zeitrichtwerte eine weitere Grundlage zur Bestimmung der Dauer der EQ. Die finanzielle Förderung der EQ endet im Regelfall spätestens am Ende des jeweiligen Monats, der dem Beginn des folgenden Ausbildungsjahres vorausgeht.

Was gilt als regulärer Ausbildungsbeginn?

Der Ausbildungsbeginn richtet sich in der Regel nach dem Schuljahr. Das neue Ausbildungsjahr beginnt in der Regel am 1. August oder 1. September eines Jahres. Die Befristung bis zum Beginn des Ausbildungsjahres endet damit zum 31. Juli oder 31. August. Erfolgt keine Übernahme in die Berufsausbildung, kann die Förderung unter Berücksichtigung der Förderungshöchstdauer fortgesetzt werden.

Kann eine Einstiegsqualifizierung (EQ) unterbrochen werden?

Eine witterungsbedingte oder durch vorübergehenden Arbeitsausfall hervorgerufene Unterbrechung von bis zu 14 Tagen ist für die Förderung unschädlich, sofern die Mindestdauer der Einstiegsqualifizierung (EQ) (ohne Unterbrechung) vier Monate nicht unterschreitet. Während dieser Ausfallzeit besteht uneingeschränkter Anspruch des Arbeitgebers und des/der Teilnehmenden auf die EQ- Vergütung sowie Erstattung des Sozialversicherungsbeitrages. Verlängert sich die Ausfallzeit über die Dauer von 14 Tagen hinaus, ist zu prüfen, ob eine Fortsetzung der EQ mit Blick auf einen Qualifizierungserfolg sinnvoll erscheint. Für Ausfallzeiten ab dem 15. Tag können keine Förderleistungen erfolgen.

Kann eine Einstiegsqualifizierung (EQ) in Teilzeit gefördert werden?

Teilzeitverträge ab 20 Stunden/Woche sind möglich, wenn sich die Vertragspartner darauf verständigen.

Darf eine Einstiegsqualifizierung (EQ) im selben Betrieb verlängert werden?

Ja, wenn keine Übernahme in eine Berufsausbildung erfolgt und eine Förderungshöchstdauer von max. 12 Monaten nicht überschritten wird.

Kann Teilnehmenden, die sich für eine Einstiegsqualifizierung (EQ) bewerben, zusätzliche Leistungen gewährt werden?

Teilnehmende an einer Einstiegsqualifizierung (EQ) können durch Übernahme der Fahrkosten zwischen Unterkunft, Ausbildungsstätte und Berufsschule gefördert werden.

Können ergänzende Leistungen durch die Agentur oder Dritte an Betriebe erbracht werden?

Eine ergänzende finanzielle Förderung von Betrieben und Teilnehmenden unter Beteiligung der BA ist nicht vorgesehen.

Können vom Betrieb noch andere Fördermittel in Anspruch genommen werden?

Eine Einstiegsqualifizierung (EQ) Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Betrieb vergleichbare Leistungen für den Teilnehmenden aus öffentlichen Mitteln erhält (insbesondere nach Programmen des Bundes, der Länder oder Kommunen).

Kann nach Abbruch einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme eine Einstiegsqualifizierung (EQ) gefördert werden?

Nein. Die Förderung einer Person, die eine Maßnahme eines vergleichbaren Programms ohne wichtigen Grund ablehnt oder abbricht, ist ausgeschlossen. Das gilt gleichermaßen für entsprechende Maßnahmen der Länder (z.B. BVJ).

Kann eine Einstiegsqualifizierung (EQ) gefördert werden, wenn der Jugendliche eine Nebentätigkeit auf 400 Euro Basis ausführt?

Normalerweise nicht. Ausnahme: Sofern die Einstiegsqualifizierung (EQ) trotz einer Nebentätigkeit in Vollzeit ausgeübt wird, ist bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen eine Förderung möglich.

Kann Einstiegsqualifizierung (EQ) im Betrieb von Familienangehörigen gefördert werden?

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Einstiegsqualifizierung (EQ) im Betrieb des Ehegatten oder der Eltern des Teilnehmers erfolgt.

Was passiert mit einem Bewerber, der ein Angebot nicht annimmt?

Die Ablehnung eines angemessenen und realisierbaren Angebots einer Einstiegsqualifizierung (EQ) wird nicht als fehlende Mitwirkung gewertet, d. h. ein Bewerber/eine Bewerberin wird nicht automatisch mit der Ablehnung des Angebotes ausgeschlossen, sondern erst nach individueller Prüfung der Ablehnungsgründe.

Ist eine Bescheinigung über eine ärztliche Erstuntersuchung erforderlich?

Ja, denn bei der Beschäftigung Jugendlicher (unter 18 Jahre) im Rahmen der Einstiegsqualifizierung (EQ) gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Bei der Einstellung eines Jugendlichen für die EQ muss sich der Betrieb die Bescheinigung über die ärztliche Erstuntersuchung nach § 32 Abs.1 Jugendarbeitsschutzgesetz vorlegen lassen.

Warum ist eine Einstiegsqualifizierung (EQ) sozialversicherungspflichtig?

Durch den Einstiegsqualifizierungsvertrag entsteht ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Die Teilnehmenden sind den zur ihrer Berufsausbildung Beschäftigen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V gleichgestellt.

Wer zahlt die Beiträge zur Sozialversicherung des Jugendlichen, der eine Einstiegsqualifizierung (EQ) absolviert?

Der Sozialversicherungsbeitrag wird durch den Arbeitgeber gezahlt und von der Arbeitsagentur durch einen Pauschalbetrag bezuschusst.

Wie hoch ist der Beitrag zur Sozialversicherung?

Der Sozialversicherungsbeitrag (SV), den der Arbeitgeber abzuführen hat, setzt sich zusammen aus Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Berechnungsgrundlage für die Höhe des SV ist die Bruttovergütung. Dem Arbeitgeber wird eine Pauschale für den SV erstattet.

Besteht ein Anspruch auf eine Sonderzuwendung wie z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld während einer Einstiegsqualifizierung (EQ)?

Nein, ein gesetzlicher Anspruch auf eine Sonderzuwendung besteht nicht. Er kann sich jedoch aus einem Tarifvertrag, einer betrieblichen Regelung (Betriebsvereinbarung) oder einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung ergeben.

Sonderzuwendungen werden nicht von der BA erstattet.

Entsteht bei 4-monatigen Einstiegsqualifizierung (EQ) ein Anspruch auf Mindesturlaub von 24 Werktagen (bei Volljährigen)?

Nein, wenn der Vertrag am 01. eines Monats beginnt und am letzten Tag des sechsten Monats endet. Dann besteht nur ein Teilanspruch von einem Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat der Dauer der Einstiegsqualifizierung.

Ja, wenn der Vertrag am 01. des siebenten Monats endet. In diesem Fall müsste der Urlaub ausgezahlt werden, da der Vertrag mit Entstehen des Urlaubsanspruchs endet.

Wer leistet bei einem Betriebsunfall Versicherungsschutz?

Die Leistung wird von der Berufsgenossenschaft erbracht, da EQ-Teilnehmende unter § 2 Absatz 1 Nr. 2 SGB VII fallen ("einer sonstigen lernenden Tätigkeit nachgehen").

Kann eine/ein schwer behinderter Teilnehmende/r, die/der eine Einstiegsqualifizierung (EQ) absolviert, bei der Zahl der Pflichtarbeitsplätze für Schwerbehinderte angerechnet werden?

Der Platz zählt als Arbeitsplatz i. S. des § 73 Abs. 1 SGB IX und ist bei der Mindestzahl von Arbeitsplätzen und der Pflichtarbeitsplatzzahl anzurechnen.

Ist eine Einstiegsqualifizierung (EQ) im Verbund mehrerer Betriebe möglich?

Ja, in diesem Fall müssen der Qualifizierungsvertrag, das Kammerzertifikat und - sofern die beteiligten Betriebe nicht getrennte Qualifizierungsbausteine vermitteln - das betriebliche Zeugnis entsprechend angepasst werden.

Können sich Bildungszentren beteiligen?

Überbetriebliche Bildungsträger können vom Arbeitgeber bis zu einem Gesamtanteil von 30 Prozent der Qualifizierungszeit (einschließlich Berufsschule) für die Vermittlung von Einstiegsqualifizierung (EQ) eingeschaltet werden. Die Kosten dieser überbetrieblichen Qualifizierung trägt der Arbeitgeber.

Bieten der überbetriebliche Träger Berufssprachkurse an, kann zur einfacheren Teilnahme an der Sprachförderung der betriebliche Anteil auf 50 Prozent reduziert werden.

Soll an der überbetrieblichen Unterweisung teilgenommen werden?

Diese Frage muss der Betrieb nach fachlichen Gesichtspunkten, finanziellen und organisatorischen Gegebenheiten selbst entscheiden. Eine Verpflichtung zur überbetrieblichen Unterweisung besteht nicht, zumal der Betrieb die Kosten der Unterweisung zu tragen hat.

Kann ein Jugendlicher eine Einstiegsqualifizierung (EQ) beginnen, der von der Vollzeitschulpflicht befreit ist?

Ja, grundsätzlich zählen Jugendliche, die von einer Vollzeitschulpflichtbefreit sind, zum förderfähigen Personenkreis. Ob und in welchem Umfang Jugendliche schulpflichtig sind, ist anhand der jeweiligen landesrechtlichen Schulgesetze zu prüfen.

Kann eine Einstiegsqualifizierung (EQ) gefördert werden, wenn nicht die entsprechende Fachklasse besucht wird?

Ja. Die Fördervoraussetzungen erfüllt, wer bei vorliegender Berufsschulpflicht die Berufsschule besucht, unabhängig davon, in welcher Klasse.

Grundsätzlich ist auf die Einhaltung der Berufsschulpflicht hinzuwirken, es sei denn, es liegt eine Befreiung durch das zuständige Schulamt vor.

Müssen Teilnehmer einer Einstiegsqualifizierung (EQ) in den jeweiligen Fachklassen unterrichtet werden?

Nein. Es ist empfehlenswert, aber es gibt keinen Anspruch auf den Besuch der Fachklasse. Die Praxis der Schulen vor Ort ist von schulrechtlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes abhängig.

Kann für eine Einstiegsqualifizierung (EQ) ein Zertifikat ausgestellt werden, wenn nicht die entsprechende Fachklasse besucht wird?

Ja.

Wie wird die Teilnahme an der Einstiegsqualifizierung (EQ) nachgewiesen?

Der Betrieb stellt für jeden Qualifizierungsbaustein, der mit "Erfolg" oder "gutem Erfolg" im Rahmen der Einstiegsqualifizierung (EQ) absolviert wurde, ein betriebliches Zeugnis aus (siehe Muster Betriebszeugnis). Auf Antrag des Teilnehmenden stellt die Handwerkskammer ein Zertifikat über die Teilnahme und die angebotenen Inhalte der EQ aus (siehe Muster Kammerzertifikat). Das Zertifikat der Kammer wird nur ausgestellt, wenn mindestens ein Qualifizierungsbaustein erfolgreich abgeschlossen wurde. Dies gilt auch bei vorzeitiger Beendigung der EQ.

Gibt es für die Betriebe eine Hilfe zur Erstellung des Zeugnisses?

Zu den Qualifizierungsbausteinen der Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk (www.zwh.de) existiert eine "Differenzierte Beurteilung" zur Leistungsfeststellung (s. Muster: Differenzierte Beurteilung). Zur Bewertung fachübergreifender Qualifikationen dient ein zwei­­ter Bewertungsbogen, der den-Teilnehmenden einer Einstiegsqualifizierung (EQ) ausgehändigt werden sollte (siehe Muster).

Häufig gestellte Fragen

  • Einstiegsqualifizierung FAQ Stand 09-2012

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