Trilogeinigung über Zertifizierung von CO2-Entnahmen erzielt
Am 20. Februar haben sich die Co-Gesetzgeber, Rat und Parlament, vorläufig über den Kommissionsvorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Unionsrahmens für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen geeinigt.
Der Kompromisstext der Trilogeinigung ist noch nicht verfügbar.
Die Verordnung setzt einen freiwilligen Rechtsrahmen zur CO2-Entnahme und deren Zertifizierung.
Der Anwendungsbereich der Verordnung umfasst vier Kategorien:
- dauerhafte CO2-Entnahme und -Speicherung bis zu 100 Jahren
- Speicherung in langlebigen Produkten (z. B. Holzbau) für mindestens 35 Jahre
- Vorübergehende Speicherung, z.B. durch Wiederherstellung von Böden oder Wäldern
- Verringerung der Emissionen aus Böden durch landwirtschaftliche Methoden
Die EU-Kommission soll gemeinsam mit Sachverständigen für diese Kategorien jeweils Zertifizierungsmethoden festlegen. Grundsätzlich verlangt die Zertifizierung die Erfüllung der Kriterien Quantifizierung, Zusätzlichkeit, langfristige Speicherung und Nachhaltigkeit.
Sollten die CO2-Entnahme oder deren Überwachung durch die Inhaber der Zertifikate nicht funktionieren, sind Überwachungspflichten und ein Haftungsmechanismus vorgesehen.
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