Trilogeinigung zur Verpackungsverordnung
Die wesentlichen Punkte der Einigung betreffen: die Vorschriften für die Leerraumminimierung, das Verbot von PFAS in Verpackungen, die Zielvorgaben bis 2030 und 2040 für den Mindestanteil an recyceltem Material in Kunststoffverpackungen, die Beschränkung von Einwegverpackungsformaten, Quoten für wiederverwendbaren Verpackungen (z. B. Getränke-, Transport- und Umver-packungen) sowie Quoten für die Wiederbefüllung im Take-away-Bereich.
Außerdem muss dem Verbraucher angeboten werden, sein eigenes Gefäß mit Speisen und Getränken befüllen zu lassen.
Die vorläufige Trilogeinigung muss noch von beiden EU-Gesetzgebungsorganen förmlich bestätigt werden. Von einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch in dieser Legislatur ist auszugehen.
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